13.

[467] In der heiligen Nacht muß man um 12 Uhr einen Stecken schneiden: mit Schlag 12 Uhr muß er geschnitten sein, und zwar darf man blos drei Schnitte thun; es kann auch ein Bäumlein im Garten oder was sonst für eine Staude sein. Mit diesem Stecken kann man einen in der Ferne prügeln, wenn man etwa ein Beinkleid hinlegt, den Namen nennt, so spürt es der Betreffende.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 467.
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