8.

[493] Bresthafte Leute soll man nicht boshaftig nachäffen, weil man zur Strafe das gleiche Gebrechen bekommt.

Ertingen.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 493.
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