16. Der Lebkuchentag in Rottenburg.

[7] Früher schenkte man den Kindern nicht an Weihnachten Lebkuchen, sondern am unschuldigen Kindleinstag, weil Herodes den Kindern, wenn's die Mütter ihm bringen, Geschenke versprochen habe. Der Brauch wurde bald übertrieben und darum von der Obrigkeit abgeschafft. Waren dann die Buben und die Mädchen so alt, daß man mit den Geschenken bald aufhörte, so bekam zu guter Lezt der Bub eine Lebkuchenfrau, das Mädchen einen Lebkuchenreiter1.

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Weihnachtsgaben verboten in Ravensburg. – »Daß Niemand dem Andern zu Weihnachten weisen soll.« Darnach ist gesezt, daß zu Weihnachten von dem heiligen Advent bis zu dem zwölften Tag niemand dem andern weisen soll, als daher gewöhnlich war; es wolle denn ein Mann seinem Lut-Priester oder seinem Ammann ehren, oder ein Vater sein Kind, oder ein Kind seinem Vater, oder ein Geschwister das Ander, und wer fürbaß jemand weiset, ausser wer da benannt ist, der muß geben an die Stadt zu Buß III Schilling als dick ers thut. – Wolfartspolizei-Statut. 14. Jahrh. Eben S. 465.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 7.
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