187. Ein Ammerhöfer Rechtsalterthum.

[186] Die Ammerhöfer Bauern mußten den Stadtknechten zu Tübingen einen Haufen Heu stehen lassen. Die Tübinger dagegen mußten jedem Bauer ein Dutzend blauer Hosennestel und jeder Bäurin so viel Preisnestel geben, was auch beim Statthalter und dessen Haushälterin beobachtet wurde52.

52

Marchtal. Chron. S. 160.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 186.
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