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[204] »Doch mögen die Müller ihren Mahlern (Mahl-Gästen) wohl geben zu Ostern ihre dreissig Eier; zu Weihnachten ihren Schilling Pfennig und zu der Fastnacht ihre Hüner, wie vormals gewöhnlich ist gewesen und nit fürbaß«74.
74 | Ravensburger Müller-Ordnung, 14. Jahrh. Eben S. 451. |
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Sitten und Gebräuche
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