233. Unzuchtstrafen für Geistliche in Konstanz.

[221] An einem Sonntage um 8 Uhr Morgens wurde der Ehebrecher nach der St. Stephanskirche abgeholt. Er mußte da ein langes schwarzes Hemd anziehen und eine schwarze brennende Kerze in die Hand nehmen. So angezogen wurde er in die Mitte der Kirche nächst der Kanzel gebracht. Von ihr herab hielt der Pfarrer eine heftige Strafpredigt, in welcher er sich öfters des (noch längere Zeit in Konstanz gebräuchlichen) Ausdrucks bediente: »du gottloser Beutelbock!« Nach beendigter Strafpredigt wurde er aus der Kirche geführt und in seiner schwarzen Kleidung, mit der Kerze in der Hand, eine Stunde lang vor die Kirchthüre auf ein sog. Eierbänkchen gestellt und dann nach Hause entlassen.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 221.
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