286. Tanzen in Rottweil.

[290] Das Tanzen ist nur bis zur Vesper erlaubt, aber das Tanzen auf offener Gassen gänzlich untersagt135. Nach einer andern Verordnung vom 14. Juni 1585 war das Tanzen nur für den ersten Tag der Hochzeit gestattet, und dabei waren alle sog. Winkeltänze verboten136.

135

Ruckgab. Rotw. I. 168. Ratsprotokoll v. 7. Jan. 1584.

136

Anmerkung 212. S. 168.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 290.
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