323. Das Huhnkrähen.

[383] Am Verlobungstag, auch schlechthin Heiratstag geheißen, kommt man im Hohenlohe'schen, in Niederstetten, im Hause der Braut zusammen, ißt und trinkt und läßt sich's wol sein. Während Alles so beisammen sizt, der Heiratsvertrag festgemacht ist, erlauben sich die ledigen Bursche den einträglichen Spaß des Huhnkrähens. Sie fangen einen Gockeler oder Hahn, nehmen eine Leiter oder stellen sich unter dem Fenster auf und zwicken und drücken das arme Thier so, daß es zu schreien und zu krähen anfängt. Sobald man dieses in der Stube hört, müssen die Brautleute bezahlen. Die Bursche gehen in's Wirtshaus und vertrinken das, was sie herausschlagen, so ungefähr 3-4 fl.160

160

Ein ähnlicher Brauch ist im Eichstädtischen gewesen, wo »gekreete oder bekrehte Heurat« als Provinzialismus vorkommt. Siehe Journal von und für Deutschland 1791. III. S. 473.

Ich setze hieher eine Stelle, unsern Gegenstand betreffend, aus dem schätzbaren Buche »Ueber Truhten und Truhtensteine, Barden und Bardenlieder, Feste, Schmäuse etc. und die Gerichte der Deutschen von W. Reynitsch. Gotha 1802. S. 35.«:

»Wenn in Franken die Heiratsabende beyder Verlobten, in Gegenwart der nächsten Freunde und Anverwandten auf Guth und Blut oder auch, an einigen Orten, bey bedingten Ehren geschehen, das Heiratsgeding zu Papier gebracht, oder der Heiratsbrief aufgesezt ist, – tritt ein jeder Pursch in einen Winkel oder Ecke der Stube, mit einer alten Henne im Arm, kneipt solche im Kamm, daß sie laut kreht oder kreischt und die Verlobten gleichsam beschreyt. Je heller sie kreht, desto besser ist die gute Vorbedeutung, und der Bräutigam gibt ihm dafür ein Geschenk von 1 fl. 24 kr. und mehr.«

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 383-384.
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