343. Alte Ulmer Hochzeitsitten.

[398] Um durch den hochzeitlichen Kirchgang den Gottesdienst nicht zu verzögern, soll der Bräutigam eine Viertelstunde vor dem dritten Zeichen zum Glückwünschen vor sein Haus stehen. Auch darf das Brautpaar den Ehehalten ein Geschenk machen.

Bei Strafe von 4 fl. soll auf den Hochzeiten kein Kranz, da die Schienen mit Gold umbunden oder mit Schnüren geziert sind, Jemand andern als dem Brautpaar, den Führern und den Fremden gegeben werden169.

169

Alte Ulmer Hochzeitordg. bei Hausleutner II. 217. 14. 13. S. 218.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 398.
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