Vorwarnung von Lesung vnd Vrtheilung folgender Bücher.

Den Guthertzigen Leser kan ich hinwider trewhertziger meynung zuforderst hie zuerinneren nicht vnderlassen / daß / demnach der Author dieses Tractats selbst in seiner Frantzösischen Vorred / vernünfftiglich (wie sich dann allen Büchern eyget vnd gebůret) jeden / der seine Schrifften zulesen annimmet / warnet vnd Auisieret / dieselbigen fürsichtiglich vnd weißlich mit gutem verstand vnterscheid / vnd bedacht zulesen / zu erwegen / zu vrtheilen vnnd zu probieren: Ich gleichsfalls hiemit meniglich nachmals auch will vermanet haben / nicht gleich bald inn allem / so hierin fürgetragen wird / einsmahls vnd vberal beifall vnd glauben zugeben / vnnd von allerley Trachten die allhie von einem Meisterlichen Koch fürgetragen werden / den Magen / der nit ein jede vertragen mag / zuuor vnd eh er erkůndigt / wie vnd waruon sie bereitet worden / zu beladen: Sondern dem Spruch zufolgen.


Beifall soll man so lang auffhalten.

Biß mans hat gegen andern gehalten.


Seiteinmal vnser Author hierinn sich viel mehr einen Galenisten (wie man sie heut nennet) die viel Misce & fiat brauchen / hat wöllen erweisen / dann ein Paracelsisten / die mit einfachen Stucken vmbgehen: Hat allerhand lustige vnnd anmütige Materien vnter einander gemenget / damit nur ein jeder / der darůber kompt etwas / das jhm muntet vnd schmecket / het anzutreffen. Auch sich bißweilen (wie dann weitschweiffige feine Ingenia genaturt sein) grosser Freyheit vnd außgelassenheit angenommen / frey vnuerbunden / vnd wie man zu Latein spricht / non iurando in verba Magistri, von allerley sachen zu vrtheilen: Zweiffels ohn der meynung / andern / so es lesen /mehr nachdenckens darmit zugebären. Dann Exempelsweiß zugedencken / jetzund legt er einen ort vnd Spruch der H. Schrifft seinem gutduncken nach auß /hernach auff gut Jůdisch Rabinisch / folgends Allegorisch / nachgehends nach dem Buchstaben / bald nach der Schullehrer art vnd weiß / vnnd diß alles nach dem es jhm zu erhaltung seiner gesatzten Meynung zu Paß kommet: Gleichwol solches alles also / daß allzeit in einem oder dem andern theil die Warheit mit vntergesprengt ist. Wie ich dann selbst vnter dem Vertieren viel dergleichen ort / beides in Margine vnd auch im Context durch diß Zeichen () hab warnungs weiß angedeutet: auch zur gelegenheit entweder mit mehrerm zusatz bekräfftiget / oder durch erzehlung anderer Meynung gemehret. Als vnter anderem zur Nachrichtung eins ist / da er die Vorsagend Astrology zuverthädigen sich vnterfähet / vnd da er den Freyen Willen der Widergebornen Menschen auß Zeugnussen der Jůdischen Rabinen vermeint handzuhaben. Dann damit ich auch diß für ein anhang hie bei vngemeldt nicht lasse / sehr viel Gelehrten dieses an jhm als sträfflich taxieren vnnd halten / das er viel zu viel auff der Rabinen Schrifften / Äußlegungen vnd Glossen angebacht vnd verpicht ist / vnnd auß jhnen die Vbermenschlichsten sachen / vnnd Vnergrůndtlichsten Geheimnussen vnterstehet zuerforschen vnd zueruieren: Vnd also durch verleitung derselbigen / manche frembde vngereimpte Opinion auff die bann bringet /vnd inn offentlichem Truck außsprenget: Inn massen dann ein Gelehrter Mann vor eim Jar eine Oration wider seine Jůdische Meynung von den vier Monarchien / dardurch er die Propecei Danielis jämmerlich zermartert vnd verketzert / in Truck hat gegeben. Jedoch / wie obgedacht / dienet es alles zu disem guten rhůmlichen end hin / daß auf solche weiß die Warheit mehr herfür gebracht / vnnd wie außgegraben Roch Silberärtz gewäschen vnd geläutert wird. Schließlich /der Guthertzig verständig Leser mag hierinn eben der Freyheit seines Vrtheyls sich gebrauchen / gleich wie sich der Author derselbigen vber andere gebrauchet hat: Doch solches Weißlich / nicht Naßweißlich / bedächtlich vnd nicht Verächtlich: etc. Demnach in Gottes Namen zur sach.


Invento Filio Gaudemus Messia.

Quelle:
Bodin, Jean: DE MAGORUM DAEMONOMANIA. Vom Außgelassnen Wütigen Teuffelsheer Allerhand Zauberern / Hexen vnnd Hexenmeistern / Vnholden / Teuffelsbeschwerern / [...] durch [...] Johann Fischart [...] in Teutsche gebracht [...]. Straßburg 1591.
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