|
[251] Es ist ein frag allweg gewesen über dem: Ob man die jugent auch mit schlägen vnd zornigem gmüt straffen sol. Etliche / als Chrysippus / sagen: Man soll die kinder nit schlagen / sonder allein mit worten ziehen /vnnd es sei wider ehr vnd erbarkeyt / ein kind zuschlahen. Es sei auch ein zeychen der rechten tugent /wann sich ein kind nach der ehren sehnet / wann jm gefellt / daß mans lobt / vnn schemet sich / wann mans schilt. Sonst wo es der schläg gewonet / so wirts ie lenger ie hartnäckiger vnn storriger / gleich wie die vnuernünfftigen thier / die niemand zämen kan. Wo ein vernūfft vnn adeliche seel ist / da ist auch scham vnnd ehr / darumb wo etwas inn ist / da gehts[251] auch herauß / wie man sagt: Wo ehr inn ist / da geht auch ehr auß / Wo vnehr innen ist / da geht auch ehr auß. Vnd es ist ein böser brunn / da man wasser eintragen můß / der nit selbs quellet / vnd vngezwungen wasser gibt. Seitemal aber ein adeliche seel sich schemet / so kan man jr mit worten rathen / wo nit / so ists alles verloren.