17. Bärens' Kirchhof bei Grimnitz.60

[31] In der Mittelmark liegt das alte von den Anhaltischen Marggraffen gebauete Jagdschloß Grimnitz an dem Werbeliner See. Hier sollte einst eine Schweinejagd abgehalten werden, und drei Tage vorher der damalige Heidereuter, Namens Bärens, die Schweine zu körnen und zu beobachten sich auf den Boden begeben, den der Churfürst stellen lassen, dieser nach 12 Uhr des Nachts eine Stimme gehöret aus einem nahebei gelegenen Bruche, welche gefraget: ist der Stumpfschwanz da? und auch geantwortet: der soll dem Heidereuter Bärens das Leben nehmen. Welche Stimme er die folgende Nacht[32] wieder gehöret und dem Churfürsten erzählet, dabei aber vermuthet habe, daß es Hofbedienten wären, welche ihn suchten furchtsam zu machen. Der Churfürst aber habe ihm befohlen, Niemandem etwas zu sagen, auch die folgende Nacht zu Hause zu bleiben, und des Churfürsten Büchsenspänner habe auf gedachtem Boden sitzen und körnen müssen, welcher eben die Stimme gehöret. Da nun die folgende Nacht der Boden zugemacht und die Jagd des folgenden Tages gehalten worden, habe der Heidereuter müssen zu Hause bleiben, sey aber nach geendigter Jagd doch hingeritten und wirklich eines Stumpfschwanzes unter den getödteten Sauen gewahr worden, und da solcher aufgeladen, hinzugegangen und gesagt: Du sollst mir das Leben nehmen und bist eher todt als ich? Inzwischen hinzugetreten, um das Schwein so lange zu halten, bis die Bauern die andere Leiter vom Wagen vorgeschoben, daß es nicht herunterfallen sollte, binnen welcher Zeit aber des Schweins oder Stumpfschwanzes Kopf heruntergefallen und dem Heidereuter mit dem Gewehr den Leib aufgeschlagen, woran er auch bald gestorben. Man weiß von dieser Begebenheit weder Zeit noch andere Umstände anzugeben und beruft sich lediglich auf die Tradition und auf einen mit Steinen rund herum besetzten Platz, welcher bis diese Stunde Bärens' Kirchhof genennet werde.

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Nach Bekmann, Th. III. S. 782.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 31-33.
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