1008. Sonntagskind sieht Geister.

[839] (S. Mittheilungen a.a.O. S. 393.)


Ist ein Sonntagskind unter der Kirchzeit geboren, so muß es die sehr unangenehme Eigenschaft, Leichenzüge, Hausbrände, sogenannte Vorgeschichten sehen zu können, mit in den Kauf nehmen. Wenn ein solches Sonntagskind auf dem Kirchwege geht, und einen gespenstigen Leichenzug kommen sieht, so weicht es vorsichtig aus. Diejenigen, welche mit ihm überweg gehen und seine Warnung, auf die Seite zu treten, verlachen, fallen unsanft auf die Nase. Damit hat es folgende Bewandniß. Erst treten jene auf die Deichsel, gehen über diese bis auf den Wagen, schreiten über den Sarg hinweg und wenn sie bis an das Ende des Wagenbrettes gekommen sind, müssen sie fallen.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 839-840.
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