183. Die Mordbrennerbande Wein-Hanses, Wampe-Görgens und Schramme-Hanses zu Wohlau.

[196] (S. Schles. Histor. Labyrinth S. 198 etc.)


Im Jahre 1661 ist zu Wohlau eine unerhörte Execution mit einem gewissen Hans Liebmann, auch Weinhans genannt, seiner Frau Barbara Wildin, auch Kinderfresserin genannt, ihrem Sohne Hans Liebmann, desgleichen Hans Hahn, sonst Schrammhans genannt, und seiner Frau Barbara und ihrem Schwiegersohn Georg Wilde oder Wampe-Görge genannt, vollzogen worden. Sie sind nämlich mit glühenden Zangen unterschiedliche Male gezwickt worden, dann nach dem Galgen geschleift, dort gerädert und auf ein Kreuz gesetzt und hier mit Feuer zu Asche verbrannt worden. Dies ist geschehen, weil sie unzählige Male geraubt und gemordet, Häuser angesteckt, Frauen genothzüchtigt und Blutschande getrieben, namentlich aber weil sie von mehreren ermordeten Frauen und Kindern das Herz gefressen um unsichtbar zu werden und sich fest zu machen. Ihr Gestöhn soll man noch lange Jahre nachher auf dem Hochgericht bei Nacht gehört haben.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 196.
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