189. Einem Mörder wird sein Tod vorausgesagt.

[199] (S. Aelurius S. 314.)


Ein Mörder und Straßenräuber hatte nicht weit von Jägerndorf einen reichen Kaufmann aus Neisse ermordet und 3000 ungarische Dukaten bei[199] ihm gefunden, welches Geld er sammt dem Pferde an sich genommen, den Leichnam aber heimlich verscharrt hatte. Nach einiger Zeit sitzt er in einem vornehmen Wirthshause zu Glatz, in welchem viele gelehrte Leute über Tisch von seltsamen Händeln und Begebenheiten, und auch von der Menschen Nativität reden, dabei auch vieler Exempel gedacht wird, wie manchem Menschen aus seiner Nativität seine Zukunft, ja auch sein Lebensende sei verkündet worden. Gedachter Mörder, der zwar von seinem Vorhaben abgestanden war – Peter Klimpt war sein Name –, nimmt solches in Acht und geht am folgenden Morgen zu einem hocherfahrenen Astrologen in Glatz, den er deswegen schon hatte rühmen hören, verehrt ihm fünf Dukaten und giebt ihm daneben die Stunde seiner Geburt, wie er sie von seinen Eltern erfahren, an. Gedachter Astrolog bescheidet ihn auf den folgenden Morgen wieder zu sich und will ihm dann das Geld wiedergeben, indem er sagt, er könne in dieser Sache nicht richten. Gedachter Klimpt spricht, er solle das Gelb behalten und ihm gerade Alles heraussagen. Da spricht der Astrologus: »Weil Ihr es ja wissen wollt, so will ich es Euch anzeigen, doch wisset dieses zuvor: Astra non necessitant sed tantum inclinant. Ich finde aber, daß Ihr im 35. Jahre Eures Alters sollt aufs Rad gelegt und durch den Scharfrichter umgebracht werden, also hütet Euch davor und begeht keine solche Händel, die einen solchen Lohn bringen sollen«. Hierüber erschrickt Klimpt, nimmt seine Sachen besser in Acht und hält sich darnach drei Jahre in Habelschwerdt auf und treibt einen Eisenhandel und führt ein ganz ehrbares Leben. Im vierten Jahre begeht er wieder zwei Morde in Mähren, worauf ihn sein Gewissen nagt, er an des Astrologen Worte gedenkt und sich in Troppau freiwillig dem Gerichte stellt, wo er dann im Jahre 1475 in seinem 35. Lebensjahre erst mit Zangen zerrissen und dann aufs Rad gelegt ward.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 199-200.
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