c) Rübezahl duldet keinen Hund auf dem Gebirge.

[312] Dieses soll gar ein gemeines und allen bekanntes Ding seyn, daß der Berg-Geist keinen Hund oben leide, weil er selber der einige Jäger seyn will, der das Wild hetzet. Also soll es unlängst geschehen seyn, (wie ich [J. Prätorius] diese und die folgende Geschichte von einem glaubwürdigen Pfarrherrn auß der Schlesien mündlich in Leipzig empfangen habe) daß der eigentliche Herr des Orts, nehmlich der Herr von Schafgotsch, seinem Jäger befohlen, er solle doch einen Hund zu sich mit hinauf nehmen, damit er einen Gehülffen bey der Hand hätte, so er ein Wild vermercken möchte: Sintemahl der Jäger sein Häußlein und Wohnung immer droben hat, aber keine Hunde halten und behalten kann. Was geschieht? Ob der Wild-Schütze sich gleich weigert, und ofte vorwendet, daß es vergebens seyn würde, weil es ja niemahls einen Hund litte, so hat er dennoch Ihrer Gnaden Befehl gehorsamet, und einen wackern Wind-Hund zu sich mit hinauf genommen: Wie er aber droben gewesen, da war ihm ein Mann begegnet, welcher Zweifels ohne der Riphäische Satyrus gewesen, solcher war stockstille gestanden, und hatte diesen vorübergehenden Windhund mit starrenden Augen eine lange Weile angesehen, biß der Jäger zu seinem Häußlein gekommen, da er solchen Hund in einem Stalle bey sich versperret: Aber, wie er frühe morgens wiederumb darnach sehen will, da war kein Hund zu sehen noch zu hören gewesen, biß er am Tage ungefehr, indem er sonsten außgegangen, und Wild gesuchet, bald hie, bald da, ein Viertel von seinem Hunde am Gebüsche hangen siehet.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 312.
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