1236. Das Balbier.

[1006] (S. ebd. S. 395.)


Im Amte Neumünster pflegt man dasjenige junge Ehepaar, welchem das erste Jahr unbeerbt hingeht, so lange von allen Seiten zu necken, bis es sich durch einen mit Tanz verbundenen Schmaus von dieser Neckerei loskauft. Dieser Schmaus, bei dem es an derben Späßen nicht fehlt, heißt das Bal(l)bier.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 1006.
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