519. Das Nachtmahl zu Thorn.

[536] (S. Zernecke, Thornsche Chronik S. 135.)


Am 25. März 1557 am Tage Mariä Verkündigung ward in der St. Marienkirche zu Thorn zum ersten Mal das Nachtmahl des Herrn in beiderlei Gestalt ausgetheilt. Dabei hat es sich begeben, daß ein Mensch, der 30 Jahre hindurch in Wahnsinn befangen gewesen war, vollkommen wieder zu Verstande kam und solchen auch bis an seinen Tod bewahrt hat.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 536.
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