685. Teufelaustreibung in Claussen.

[628] (S. Toeppen, Aberglaube aus Masuren. Danzig 1867 II. A. in 8°. S. 122.)


Im Jahre 1640 hat Pfarrer Wisniewski zu Claussen in Masuren aus einem Weibe, so vom Teufel besessen gewesen, am zweiten Sonntag nach Trinitatis nach gehaltener Predigt, da die Gemeine das Lied: »Ein' feste Burg ist unser Gott« mit großer Andacht gesungen, den Teufel Kobold ausgetrieben, der sie zu allem Bösen angeführt hatte, namentlich dazu, daß sie nicht nur sich selbst den Hals abschneiden, sondern auch andern Menschen das Leben nehmen und sie mit Heugabeln und Mistharken an die Wand spießen wollte. Da nun nach seiner Ausfahrung der böse Geist sich auf der Kirchenschwelle in angenommener greulicher Gestalt zeigte, ist der Pastor auf ihn losgegangen und hat ihm zugerufen: »Exi male spiritus et da locum spiritui sancto!« Und da er ihm seine Sünden vorgeworfen: »O ingrate, oblitus es Domini dei creatoris tui omnipotentis, qui te creavit Sanctum, sed tu a te ipso impurus et male factus es!« ist der[628] Teufel über die Maßen grimmig geworden und hat wie ein Löwe zu brüllen angefangen: »Exibo, non autem tuo jussu, sed ad interdictum Jesu Nazareni«, habe aufgehört das Weib zu quälen und gesagt: »So wahr ich ein Kobold bin, sollst Du ein Andenken haben.« Worauf er rücklings mit seinem krummen Fuße auf einen vor der Kirchthür liegenden Stein einen Schlag gethan und in denselben einen seiner Fußtapfen dergestalt eingedrückt hat, daß die große und drei andere Zehen eines Menschenfußes und die Ferse an demselben Fuße, wie von einem großen Hahnenfuß ganz deutlich zu sehen sind, worauf der Teufel verschwunden ist.

Die Kunde von dieser Teufelaustreibung in Verbindung mit dem Abdruck des Teufelsfußes in dem Steine vor der Kirchenthür bewog die Polen und Tartaren bei dem Einfall im Jahre 1656 diese Kirche nicht zu verbrennen. Bei dem Neubau der Kirche im Jahre 1754 ist der Stein von seiner bisherigen Stelle vor der Kirchenthüre entfernt worden, damit die Schwangern nicht über denselben fortschreiten dürfen.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 628-629.
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