[18] Correctores in Buchdruckereyen.

Correctores in Buchdruckereyen betriegen 1) Wenn sie eigenmächtiger Weise in denen zu corrigirenden Bögen etwas, wider das ihnen vorgegebene Manuscript, ausstreichen, oder hinzusetzen, wodurch ein anderer Verstand heraus kömmt und öffters dem Autori des Buches Schaden zuwächset. 2) Wenn sie wider ihr Versprechen bey der Correctur nicht den behörigen Fleiß anwenden, sondern viele Druck-Fehler aus Nachläßigkeit übersehen, und hauptsäglich ins besondere auf die Zieffern und Custodes, ob solche in behöriger Ordnung auf einander[18] folgen, auch ob sich wohl gar verschoßene Colummen im Druck eräugnen, gar keine Acht haben, und dahero verursachen daß bey Verfertigung des Registers grosse Unordnung und bey dem Leser vieler Verdruß entstehet, wodurch der Buchdrucker, Verleger und Käuffer des Buchs in Schaden gesetzt werden. 3) Wenn sie die Correctur allzulange auf halten, daß die Drucker deswegen feyern müssen. 4) Wenn sie die Buchstaben in dem, was sie corrigiren, nicht deutlich genug schreiben, wodurch es geschiehet, daß der Setzer ebenfalls falsche Lettern wieder einsetzet und also Fehler mit Fehlern corrigiret werden.


Mittel: 1) Daß die Setzer in Buchdruckereyen bey Corrigirung jeder Form zugleich genau auf das Manuscript sehen. 2) Daß die Buchdrucker einen fleißigen und der Sache wohlverständigen Menschen zum Correctore erwehlen. 3) Daß sie die Correctores à proportion der Arbeit hinlänglich bezahlen und von jedem gedruckten Buche / so der Corrector unter seiner Aufsicht gehabt / ihme ein Exemplar gebührend zustellen. 4) Tüchtige Setzer in ihren Buchdruckereyen halten / damit die Correctores über der Correctur nicht verdrießlich werden und nur obenhin corrigiren.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 18-19.
Lizenz:
Kategorien: