Saltz-[83] Factors und Spediteurs.

Saltz-Factors und Spediteurs betriegen 1) Wenn sie in ihren eigenen affairen Reisen thun und hernach die Unkosten ihren Principalen anrechnen, als wenn sie die Reisen zur Beförderung des Saltz-Commercii verrichtet hätten. 2) Wenn sie an denen Oerten, wo sie ihr Principal das Saltz zu verhandeln hingesetzet, Saltz vor ihr eigen Geld bringen lassen und solches für sich verhandeln; zu verhandeln; wodurch sie den Profit haben, der Principal aber, dessen Saltz liegen bleibet, in Schaden gesetzet wird. 3) Wenn sie an die Inspectores und Commissarios des Saltz-Commercii allerhand Præsente machen, damit ihnen ihre Prædicata und Besoldungen vermehret, und in ein und andern durch die Finger gesehen werden möge. 4) Wenn sie die Fässer und Tonnen, worein sie das Saltz fassen und verkauffen, allzu klein machen, oder das Saltz gantz locker darin einfüllen lassen. 5) Wenn sie an fremden Orten, allwo sie von der dasigen Landes-Obrigkeit zwar das Saltz in Fässern und grossen Stücken zu verkauffen Erlaubniß erhalten, dennoch dasselbe zum Schaden der andern Saltz-Händler,[83] so das Saltz wöchentlich auf Karren zum Verkauff beybringen, Metzen-weiß verhandeln.


Mittel / und ein mehrers siehe im Haupt-Theil.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 83-84.
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