Deus crimina punit.

[450] Als auff eine Zeit der H. Epiphanius vor einem Brunnen vorüber gieng / bey welchem etliche Mägdlein Tücher auswuschen / und sich etwas zu hoch auffgeschürtzet hatten / sich weder vor ihm noch seinem Geistlichen Habit scheueten / sondern ihn frech ansahen / hat er sich darüber hefftig beweget und erzürnet / den Brunnen versprochen / welcher auch also balden sein Wasser nimmer geben / die Mägdlein sind darbey runtzlicht und ungestalt geworden / als es nun darüber in der Stadt kund worden / die Mägdlein hernach besser sich bedacht und dessen gereuhet / sind ihre Eltern zum H. Epiphanio kommen / gebeten / er wolte derwegen seinen Zorn mäsigen / als hat er hierauff Gott angeruffen / daß er dem Brunnen wieder sein Wasser wolte zu stehen lassen / so auch erfolget und geschehen ist / die Mägdlein aber haben ihr lebenszeit also ungestalt und runtzlicht verbleiben müssen. Magnam pœnam dedit, qvem pœnitet facti. Niceph. lib. 15. cap 22. Flit. cap. 17. pag. 351.

Anno Christi 1525. ließ Herr Ernst von Schönburg etlicher seiner Bauren im Zorn / weiln sie mit andern im Lande wolten Auffruht befördern helffē / unn keiner[450] Obrigkeit unterthan seyn / hinrichten / einen den 17. Junii auffhängen / und fünffe zum Hartenstein die Köpffe abnehmen / auch ernstlich denen andern gebieren / ihr Gewehr und Harnisch nieder zu legen / da denn ihr 7. auch zum Elterlein herhalten musten / welches damals unter ihren Gebiet begriffen war / und zu solcher der Bauern auffruhr gab unter andern Vrsach Thomas Müntzer / welcher ein Pfaff in Zwickau in Catharinen Kloster vorhero gewesen / auch wegen seines Muthwillens und Zanckens von dannen ausgetrieben wurd. Mansfeldische Chronica per Spangenberg. sol. 419. & 428.

Quelle:
Hammer, Matthäus: Rosetum Historiarum. Das ist: Historischer Rosengarten [...]. Zwickau 1654, S. 450-451.
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