(CLXXVI.)

Der Unerhenkte Gehenkte.

[632] Es ist den Rechtgelehrten eine Frage: Ob man einen gehenkten / und zu dem Strang verurtheilten Dieb / an dem Hochgericht verwesen und verfaulen lassen /oder selben herab nehmen und vergraben sol? Die Ursachen für ja und nein lassen sich wol hören. Daß GOtt befohlen in seinem Gesetz / man sol die Ubelthäter begraben / ist zu ersehen in dem 5. Buch Mose am 21. Cap. 22. vers. Wann jemand eine Sünde gethan hat / die deß Todes würdig ist / und wird also getödtet / daß man ihn an ein Holtz henget / so sol sein Leichnam über Nacht nicht an dem Holtze bleiben /sondern desselben Tages begraben werden. Dieses Gesetz / sagen andre / sey mit der Juden Regiment aufgehoben / ein Dieb an dem Galgen mache den ruchlosen Gesindlein einen grossen Abscheu / und /weil das Laster deß Diebstals zugenommen / habe auch die Straffe zunehmen můssen.

2. Es geziemet sich nicht von dem Gesetze / sondern aus dem Gesetze zu urtheilen / und ist genug /daß solcher Straffe nicht der geringste Antheil die Verwesung in den Lůfften. Ob nun gegen Geld und Gut der Verlust deß Lebens verantwortlich / wie etliche[633] beständig verneinen / ist dieses Orts nicht anzuführen / und wollen wir aus nachgesetzter Erzehlung von einem Gehenkten und nicht erhenkten lernen /daß war sey / was Hippocrates Aphoris. 43. bemerket / man könne einem / so lang er an dem Strang erworgend mit dem Munde schaume / wieder zu recht bringen / und bey dem Leben erhalten.

3. Nicht ferne von Nördlingen / in dem Schwabenland / hat sichs begeben / daß ein Soldat in einem Dorff tauffen lassen / und einen Fleischer oder Metsker zu Gevattern gebetten / welchen wir Pendin nennen wollen. Wie nun die Gevatterschafft ein Band Christlicher Freundschafft / und von allen solches Werk willig verrichtet werden sol / also hat sich auch Pendin darob erfreuet / den Teufling beschenket die Mahlzeit ausgerichtet / und sich fast über vermögen freygebig erwiesen / daß der Soldat nicht Ursache gehabt / sich so undankbar zu erweisen / wie folgen wird.

4. Der Wein ist der Schlůssel zu der Geheimnis /wie jener gesagt / und als diese Gevattern vertreulich und auf gut teutsch mit einander gezechet / brache Pandin heraus / er hette in willens sich gegen Ulm zu begeben / und Vieh einzukauffen / solches Vorhabens hette er bey hundert Thaler beysammen / und fürchtete nur die Unsicherheit. Der Soldat Falset / sagte daß nach erfolgtem Friedenschlus die Soldaten in die Dörffer vertheilt / und daß die Bauren nunmehr und nicht sie / Herren weren / er solte nur die linke Hand halten / gegen der Donau zu / so könte er sicher fort kommen.

5. So bald nun diese von einander geschieden / hat Falset zwee von seinen Spies-Gesellen / aus den nechsten Dörffern / in der Nacht aufgewecket / und sie mit sich auf den Anschlag genommen. Diese drey warten nun dem Metsker in einem Gehültz für / und er kame mit angebrochenem Tage den zweyen entgegen / weil sich Falset verborgen und nicht sehen lassen. Die Soldaten wollen Geld und Blut von Pendin haben: er aber wiedersetzet sich / und hette sich von[634] ihnen gerissen / wann nicht Falset darzu gekommen / ihn helffen zu Boden werffen / das Geld abnehmen / und die Mutz ausziehen.

6. Wie nun? sagte Pendin / ist das Gevatterlich gehandelt? hab ich dir nicht dein Kind willig aus der H. Tauffe gehoben / selbes beschenket / und dir alle Freundschafft erwiesen? ist das mein Dank? Falset sagte / daß es nicht wegen der Gevatterschafft / sondern wegen seines Gelde zu thun / das keine Freundschafft leide. Pendin war übermannt / gabe gute Wort aus / und bate üm sein Leben: Sie aber hielten einen Raht / sich dieser Beute durch seinen Tod zu versichern.

7. Pendin hatten sie die Hände gebunden / und ob er sie zwar flehet / wolten sie doch die Angst seines Hertzens nicht sehen / als Leute / die nicht wusten was Barmhertzigkeit were. Nach langem Bedacht henken sie ihn an ein starkes Hosenband / an einen Baumen / nechst welchen ein abgehauener Stock / und gleichsam zu diesem Handel gemachet war. Nach dieser Taht gehen sie mit der Beute darvon / und vermeinen / sie weren nun sicher / weil Pendin in dem dicksten Wald erwürgen muste / und von den Verübergehenden noch gesehen / noch bey solchem Zustande würde gehöret werden.

8. Es fügte sich aber daß eben zu selber Zeit eine arme Holtzträgerin von ferne das Gereusch und Getümmel gehöret / und nach deme es wieder still worden / hinzu geschlichen / und den armen Pendin /nicht sonder erstaunen hangen sehen. Sonders zweiffel aus Gottes Eingeben springt sie auf den Stock /und schneidet den Strang ab / sperr ihm den Mund auf und labet ihn mit Schnee und einen Bissen Brod / daß er nach weniger Zeit wieder zu sich kommen / und sich erinnert / was ihm von seinem Gevattern verrähterischer weise begegnet.

9. Er bate die arme Frau / sie solte mit ihme nach Nördlingen zu dem Obersten gehen / und wahre Zeugschafft leisten / was sie an ihme gethan / er wolte[635] ihr diese Mühe danckbarlich vergelten / und die Zeit seines Lebens bey sich behalten. Die arme Taglöhnerin gehorchet ihme / und kamen beede zu dem Obersten /erzehlen den Verlauff / und bringen zu wegen / daß die drey Mördersbuben erfordert / und wegen verübter That befraget werden.

10. Ablaugnen war diese erste Antwort: als sie aber Pendin aus der Kammer herein treten sahen / hat sie ihr Gewissen überzeuget / daß sie sich erbotten das Geld wieder zu geben / und haben flehendlich ům Gnade gebetten. Der Oberste fragte welches Falset? Pendin zeigte seinen Gevatter Dieb / und vergnügte sich / daß er sein Geld wieder bekommen / von welchem er der armen Holtzträgerin eine gute Verehrung gabe / daß sie ihn bey Leben erhalten / und die Warheit kundschafften wollen.

11. Der Oberste aber wolte ein Exempel an dem solchen untreuen und undankbaren Gesellen zu Abscheu sehen lassen / und hat Falset / sampt seinen zweyen Gesellen / aufzuhenken gebotten: welches auch alsobald werkstellig gemacht worden / daß sie also erfahren und ausstehen müssen / was sie den unschüldigen Pendin zu thun vermeinet. Dieses hat sich begeben 1648. zu Ende deß Jahrs / und ist besagter Orten Landkündig. Sirach sagt / daß das Unglück von dem Hause deß Undankbaren nicht weichen werde: also könte man sagen / daß das Unglück von dieses Falsets Hals (weil er kein Hauß gehabt) nicht mehr weichen können. Untreu hat ja seinen eignen Herrn getroffen / und ist er in die Gruben gefallen / welche er selbst gegraben / und were zu wünschen / daß es allen falschen und undanckbaren Gesellen / also er gienge / weil doch unter diesem Laster viel / wo nicht alle andre Untugenden verborgen sind.

12. Hierbey wollen wir anfügen folgendes


Lehrgedicht

Von der Menschen Unart.[636]


Der Mensch / der Pilgermann auf dieses Lebens Wege

begegnet manchen Thier' auf einen schmalen Stege.

Die sprachen Menschen Wort. Der Hund sagt: höre zu /

Ich / ich bin meinem Freund getreuer / als nicht du /

dem / der dir gutes thut. Das Pferd begint zu sagen:

Der mir schafft Speiß und Trank / pfleg' ich auf mir zu tragen /

gehorsam' auch der Hand die mich gar leicht regiert /

du widerstrebest GOtt / der dir das Hertz gerůhrt /

dich nehret und erhält. Deßgleichen sprach die Kuh':

ich bin / nie satter Mensch / viel baß vergnügt / als du.

Für wenig Heu und Gras / pfleg' ich viel Milch zu geben /

und du strebst Tag' und Nacht nach deines Nechsten Leben /

nach seinem Haab und Gut / der Arme für der Thür

bejammert deinen Geitz / sein Geld trägst du ihm für /

sein ist dein überfluß. Der Esel sagt / ohn fragen:

Ich Esel bin so klug / wann man mich todt solt schlagen

gieng ich nicht in die Flamm': Ach tolles Sünden Kind!

du stůrtzt dich in die Höll' / als werst du Starenblind.

Schand über alle Schand! die Thiere můssen lehren /

wie sich das Menschen Volk zum Höchsten sol bekehren.[637]

Die Wolthat und die Stimm bezahmt das tumme Thier

und dieser keins erzwingt der Menschen Schuldgebühr.

Quelle:
Georg Philipp Harsdörffer: Der Grosse Schau-Platz jämmerlicher Mord-Geschichte. Hamburg 1656, S. 632-638.
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