31.

[410] Politischer Partheygeist macht undankbar gegen die wohlthätigsten Verfügungen der Regenten. Man hat Beyspiele in der Geschichte, daß Monarchen, wenn sie, zum Wohl der Völker, die Theilnahme an einem verderblichen Kriege von sich abgelehnet, oder, um von ihren Grenzen die Greuel der Verheerung abzuwenden, früher als ihre Verbündeten den Frieden geschlossen haben, auf die schändlichste Weise von der, durch[410] Eigennutz zu noch längerer Fortsetzung des Krieges gereizten Parthey sind verlästert worden, und daß in diesen Ton selbst die Bewohner solcher Provinzen mit eingestimmt haben, welchen die wohlthätigen Früchte jenes Friedens vorzüglich mit zu Theil wurden.

Quelle:
Adolph Freiherr von Knigge: Ueber Eigennutz und Undank. Leipzig 1796, S. 410-411.
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