Tod und Begräbniß.

[367] Liegt ein Mensch im Sterben, so nimmt man ihm das Kopfkissen weg, damit ihm das Sterben erleichtert werde. Ist er todt, so öffnet man sofort ein Fenster der Stube, damit die Seele hinausfliegen könne. Beim Zunageln des Sarges muß man sehr behutsam zu Werke gehn, damit der Todte nichts von seinem Anzuge vor den Mund bekomme, denn sonst zehrt er nach, und ein[367] Mitglied der Familie nach dem andern muß ihm im Tode folgen. In den Sarg werden dem Todten ein Löffel, eine Schüssel, ein Kamm und die zuletzt ausgekämmten Haare gelegt; in den Mund steckt man ihm ein Silberstück, denn in Nobiskrug (so heißt das Dorf Neu-Ferchau, s. Sagen No. 19.) muß er den letzten Sechser verzehren. Wird nun die Leiche aus dem Hause getragen, so gießt man ihr einen Eimer aus der großen Thür nach, dann kann sie nicht umgehn. Nach der Bestattung werden die Schaufeln, mit denen das Grab zugeworfen ist, über den Leichenhügel geworfen, und es wird genau darauf geachtet, in welcher Richtung die zuletzt aufs Grab geworfene Schaufel liegt; diese giebt nämlich den Hof im Dorfe an, auf welchem zunächst jemand sterben wird. Zuletzt gehen die Angehörigen und die übrigen Begleiter dreimal um das Grab herum und von da in die Kirche.

Dritter Jahresbericht d. altm. V. S. 82. 83. Temme: die Sagen der Altmark S. 83.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Märkische Sagen und Märchen nebst einem Anhange von Gebräuchen und Aberglauben. Berlin 1843, S. 367-368.
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