17. Von den Schwalben.

[196] Ein altes Sprichwort wird gebraucht von den Schwalben / welches also lautet: Hirundinem sub eodem tecto ne habeas. Von diesem Sprichwort hält man bey uns das Widerspiel: Dann man wenig Häuser findet / in welchen man nicht siehet die Schwalben nisten: Daraus sie nicht allein nicht vertrieben / sondern auch gerne darinnen beherberget werden. Dann man vermeynet die Schwalben bringen Glück mit / und wann man die Schwalben ausjage / so lade man sich gewiß ein Unglück auf den Halß. Ja wann Schwalben von sich selber aus dem Hause ziehen / und solches verlassen / so vermeynet man / es werde selbiges Jahr einer in dem Hause sterben. Nichts destoweniger / so hat das alte Sprichwort seine Ursachen und gewisse Gründe: Etliche meynen / man solle die Schwalben aus den Häusern abschaffen / darum / weil sie so viel Geplerr und Zitschens[196] machen. Welches zwar der Wahrheit nicht unähnlich: Aber dieses kan auch hinzu gethan werden / weil der Wirth gantz und gar keinen Nutzen von den Schwalben hat. Dann wenn sie wegziehen / was lassen sie anders hinter sich / als einen Hauffen Koths und Unflaths (damit sie die Bünen und Böden besudeln. Wann gute Zeit ist / bey Sommer-Tagen / so bleiben sie eine Zeitlang: Wann aber der betrübte Winter heran kommt / so verlassen sie ihren Wirth / als untreue Gäste. Es seynd zwey Thiere /welche immerdar bey und um den Menschen sind / die gleichwol nicht zahm werden / noch sich angreiffen lassen: Die Fliege und die Schwalbe. Daher Pythagoras mit dem obgesetzten Sprichwort andeuten wollen / daß wir uns für einem undanckbaren und untreuen Haußgenossen hüten sollen.


Auf abergläubischen Weiber Tand soll man nicht fussen. Wo man mehr Unlust als Lust man hat / das soll man abschaffen.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 196-197.
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