Absonderliche Anmerckungen über den andern Theil.

[52] p. 1642. b.l. 30. Selenus.) Gustavus Selenus. Denn so nennt sich der gelehrte Braunschweig- und Lüneburgische Hertzog / Augustus / dessen Werck vom Schachspiel in Folio zu Leiptzig in Verlegung Henning Grossens mit vielen Kupffern heraus gegeben worden. Sonst ist zu mercken / daß jedwedes Spiel im Schach entweder auff eine Robada, oder Tavola, oder Scacco matto hinauslauffe; dannenhero auch aus diesen drey Arten die drey Abhandlungen des Ballets im Arminius bestehn. Die erste zielt auff den Marbod / der Thusnelden entführen wolte; (I. Theil. I. IV.) aber aller seiner Leute beraubet wurde und unverrichteter Sache abziehn muste. Die andere auff den Orodes / welcher mit Frieden / oder gleichem Gewinst und Verlust davon kömmt. (II. Theil IX. Buch.) Die dritte auff den Quintilius Varus / der das Feld und Leben verlohren. (I. Theil I. Buch) Ubrigens / wem bekañt ist / daß man zu Paris vor zehen Jahren ein Piquetballet getantzt habe / da die Personen eben so gekleidet waren / wie sie in denen Frantzösischen Charten gemahlet werden / und durch ihre unterschiedene Stellungen bald tertien / quarten / quinten / sexten / septimen / octaven / item gedrittes und gevierdtes / und dergleichen vorbildeten / der wird sich leichtlich die Rechnung machen / daß es nicht schwer sey / alle Züge des Schachspiels auff gleiche Manier vorzustellen.


p. 1645. l. 19. Flavius / König der Cherusker.) Die Ursachen / warumb Flavius Cheruskischer König wird / sind vielleicht diese: Erato ist seine Gemahlin. (Armin. II. Theil p. 216. b.l. 6.) Diese muß wieder Königin werden. (I.p. 318. b.l. 5.) Das kan nicht füglicher geschehn / als im Cherusker-Lande / als wozu Flavius / nächst dem Arminius / das meiste Recht hat. Uberdieß so ist dessen Sohn Italus (besage Taciti annal. I. XI. c. XVI.) zu eben dieser Würde gelangt / nicht aber Thumelich / oder der jüngere Herrmann. Es haben auch nach der Zeit die Cherusker alles Ansehn unter den Deutschen verlohren / wie Tacitus de morib. German. bezeugt; dahingegen die Marckmänner in grosser Hochachtung bey Freund- und Feinden geblieben sind. Weil nun die Gesetze eines Helden-Gedichts den Verfasser genöthiget haben / Herrmannen wieder lebendig zu machen / seit dem er durch die Untreu seiner Erb-Lande in solches Unglück gerathen / daß alle Welt (nach dem Zeugnüß Taciti Annal. II. c. ult.) ihn vor todt gehalten; als ists wohlgethan gewesen / ihn mit guter Art von denen Cheruskern abzusondern / also zwar / daß er bey Verlust dieses Reichs Feldherr bleibt / an seinen Beleidigern theils durch Verschmähung ihrer Cron / theils durch Auffdringung des bey ihnen verachteten Flavius / sich großmüthig rächet / ingleichen erweiset / er könne (so wohl als Tiberius) Könige einsetzen / endlich gegen seinen Bruder / wegen Errettung Thusneldens / seine Danckbarkeit sehn läßt / und solcher gestalt allenthalben bekräfftigt / daß er sey le Heros de la fable, oder die Haupt-Person im Spiel zu heissen.


ENDE.

Quelle:
Daniel Caspar von Lohenstein: Großmütiger Feldherr Arminius, Zweyter Theil, Leipzig 1690, S. LII52.
Lizenz:
Kategorien: