XXII.

1WEnn jemand einen Ochsen oder Schaf stilet /vnd schlachts oder verkeuffts / Der sol fünff ochsen fur einen ochsen wider geben / vnd vier schaf fur ein schaf.


2WEnn ein Dieb ergrieffen wird / das er einbricht vnd wird drob geschlagen / das er stirbt / So sol man kein Blutgericht vber jenen lassen gehen. 3Jst aber die Sonne vber jn auffgangen / So sol man das Blutgericht gehen lassen.


ES sol aber ein Dieb widerstatten / Hat er nichts /so verkeuff man jn vmb seinen Diebstal. 4Findet man aber bey jm den Diebstal lebendig / es sey ochse / esel oder schaf / so sol ers zwifeltig wider geben.


5WEnn jemand einen Acker oder Weinberg beschedigt / das er sein Vieh lesset schaden thun / in eines andern Acker / Der sol von dem besten auff seinem acker vnd weinberge widerstatten.


6WEnn ein Fewr auskompt / vnd ergreifft die dornen / vnd verbrend die garben oder Getreide das noch stehet / oder den Acker / Sol der widerstatten / der das fewr angezündet hat.


7WEnn jemand seinem Nehesten gelt oder gerete zu behalten thut / vnd wird dem selbigen aus seinem Hause gestolen / Findet man den Dieb / So sol ers zwifeltig wider geben. 8Findet man aber den Dieb nicht / So sol man den Hauswirt fur die Götter bringen / ob er nicht seine handhab an seines Nehesten habe gelegt.


9WO einer den andern schüldigt vmb einicherley vnrecht / es sey vmb ochsen oder esel / oder schaf /oder kleider / oder allerley das verloren ist / So sollen beider sache fur die Götter1 komen / Welchen die Götter verdamnen / Der sols zwifeltig seinem Nehesten widergeben.


10WEnn jemand seinem Nehesten ein esel oder ochsen / oder schaf oder jrgend ein Vieh zu behalten thut / vnd stirbt jm / oder wird beschedigt / oder wird jm weggetrieben / das niemand sihet / 11So sol mans vnter jnen auff einen Eid bey dem HERRN komen lassen / ob er nicht habe seine hand / an seines Nehesten habe gelegt / Vnd des guts Herr sols annemen /das jener nicht bezalen müsse. 12Stilets jm aber ein Dieb / so sol ers seinem Herrn bezalen. 13Wird es aber zurissen / sol er zeugnis dauon bringen / vnd nicht bezalen. Joh. 10.


14WEnn jemand von seinem Nehesten entlehnet /vnd wird beschedigt oder stirbt / das sein Herr nicht da bey ist / so sol ers bezalen. 15Jst aber sein Herr da bey / sol ers nicht bezalen / weil ers vmb sein gelt gedingt hat.


16WEnn jemand eine Jungfraw beredt / die noch nicht vertrawet ist / vnd beschlefft sie / Der sol jr geben jre Morgengab / vnd sie zum weibe haben. 17Wegert sich aber jr Vater sie jm zu geben / Sol er gelt dar wegen / wie viel einer Jungfrawen zur Morgengabe gebürt. Deut. 22. [44a]


18DJE Zeuberinnen soltu nicht leben lassen. 19Wer ein Vieh beschlefft / der sol des tods sterben. 20Wer den Göttern opffert / on dem HERRN allein /der sey verbannet. Leui. 20.; Deut. 27.


21DJE frembdlingen soltu nicht schinden / noch vnterdrücken / Denn jr seid auch frembdlinge in Egyptenlande gewesen. Le. 19.; Zach. 7.; Deut. 24.


22JR solt kein Widwen vnd Waisen beleidigen / 23Wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreien / vnd ich werde jr schreien erhören. 24So wird mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem schwert tödte / vnd ewre weiber widwen / vnd ewre kinder Waisen werden.


25WEnn du Geld leihest meinem Volck das arm ist bey dir / Soltu jn nicht zu schaden dringen2 / vnd keinen Wucher auff jn treiben. Leui. 25.; Deut. 23.; Deut. 24.


26WEnn du von deinem Nehesten ein Kleid zum pfande nimpst / Soltu es jm widergeben / ehe die Sonne vntergehet / 27Denn sein Kleid ist sein einige decke seiner haut / darin er schlefft. Wird er aber zu mir schreien / So werde ich jn erhören / Denn ich bin gnedig.


28DEn Göttern soltu nicht fluchen / Vnd den Obersten in deinem Volck soltu nicht lestern. 29Deine fülle3 vnd Threnen4 soltu nicht verziehen. Act. 23.


DEinen ersten Son soltu mir geben. 30So soltu auch thun mit deinem Ochsen vnd schafe / Sieben tag las es bey seiner Mutter sein / Am achten tage / soltu mirs geben. Exod. 13.


31JR solt heilige Leute fur mir sein / Darumb solt jr kein fleisch essen / das auff dem felde von Thieren zurissen ist / sondern fur die Hunde werfen.

Leui. 22.; Eze. 44.


1 Heissen die Richter / darumb das sie an Gottes stat / nach Gottes Gesetz vnd wort / nicht nach eigen dünckel richten vnd regirn musten / wie Christus zeuget / Joh. 10.

2 Dringen vnd wuchern sind zweierley. Dringen ist wenn du deinen Nehesten zwingest zu bezalen mit deinem vorteil vnd seinem nachten Wuchern weis man wol was sey

3 Heisset er alle harte Früchte / Als da sind / korn / gersten / epffel / birn / da man speise von machet.

4 Heisst er alle weiche Früchte / da man safft vnd tranck von machet / Als da sind / weindrauben / öle.


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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