V.

1EJnen Alten schelte nicht / sondern ermane jn als einen vater / die Jungen als die Brüdere / 2die alten Weiber als die Müttere / die Jungen als die Schwestern / mit aller keuscheit.


3EHre die Widwen / welche rechte widwen sind. 4So aber eine Widwe kinder oder Neffen hat / solche las zuuor lernen jre eigene Heuser göttlich regieren /vnd den Eltern gleiches vergelten / Denn das ist wolgethan vnd angeneme fur Gott. 5Das ist aber eine rechte Widwe / die einsam1 ist / die jre hoffnung auff Gott stellet / vnd bleibet am gebet vnd flehen tag vnd nacht. 6Welche aber in wollüsten lebet / Die ist lebendig tod. 7Solches gebeut / auff das sie vntaddelich seien. 8So aber jemand die seinen / sonderlich seine Hausgenossen / nicht versorget / der hat den glauben verleugnet / vnd ist erger denn ein Heide.

9LAs keine Widwe erwelet werden vnter sechzig jaren / vnd die da gewesen sey eines Mannes weib / 10vnd die ein zeugnis habe guter werck / So sie Kinder auffgezogen hat / So sie Gastfrey gewesen ist / So sie der Heiligen füsse gewasschen hat / So sie den Trübseligen handreichung gethan hat / So sie allem guten werck nachkomen ist. 11Der jungen Widwen aber entschlahe dich / Denn wenn sie geil2 worden sind wider Christum / so wollen sie freien / 12Vnd haben jr vrteil / Das sie den ersten Glauben verbrochen haben. 13Daneben sind sie faul / vnd lernen vmblauffen durch die Heuser / Nicht allein aber sind sie faul / sondern auch schwetzig vnd furwitzig / vnd reden das nicht sein sol.

14SO wil ich nu / das die jungen Widwen freien /Kinder zeugen / haushalten / dem Widersacher keine vrsache geben zu schelten / 15Denn es sind schon etliche vmbgewand / dem Satan nach. 16So aber ein gleubiger oder gleubiginne Widwen hat / der versorge dieselbigen / vnd lasse die gemeine nicht beschweret werden / Auff das die so rechte Widwen sind / mügen gnug haben.


17DJe Eltesten die wol furstehen / die halt man zwifacher Ehren werd / sonderlich die da erbeiten im wort / vnd in der lere. 18Denn es spricht die Schrifft / Du solt nicht dem Ochsen das maul verbinden der da dreschet. Vnd / ein Erbeiter ist seines Lohns werd. 19Wider einen Eltesten nim keine Klage auff /ausser zweien oder dreien Zeugen. 20Die da sündigen / die straffe fur allen / Auff das sich auch die andern fürchten. Deut. 25; 1. Cor. 9; Mat. 10; Luc. 10.

21JCH bezeuge fur Gott / vnd dem HErrn Jhesu Christo vnd den ausserweleten Engeln / Das du solches haltest / on eigen gutdünckel3 / vnd nichts thuest nach gunst. 22Die Hende lege niemand balde auff /Mache dich auch nicht teilhafftig frembder sünden. Halt dich selber keusch. 23Trinck nicht mehr wasser /sondern brauche ein wenig weins / vmb deines Magens willen / vnd das du offt kranck bist.

24ETlicher Menschensünde sind offenbar / das man sie vorhin richten kan. Etlicher aber werden hernach offenbar4. 25Desselbigen gleichen auch etlicher gute werck sind zuuor offenbar / vnd die andern bleiben auch nicht verborgen. [373b]


1 Das ist / Die niemand zu versorgen hat / vnd allein ist.

2 Als die das futter sticht / weil sie von dem gemeinen Almosen wolleben / müssig gehen vnd faul werden.

3 Das du keiner sachen noch person zu lieb nachgebest oder vberhelffest / wider solche lere vnd ordnung. Als wenn einer seiner eigen sachen oder dünckel / taten / oder einer Person vberhelffen wil / wider das Recht.

4 Etlicher Ketzer vnd böser Leute wesen ist so offenbar / das sie niemand mit heucheln betriegen können. Etliche betriegen eine weile. Aber zu letzt kompts doch an tag. Also widerumb / etliche lernen vnd leben Göttlich das offenbar ist vnd bessert jederman. Etlicher aber reden vnd thun / lesset man nicht gut sein / bis die zeit hernach offenbar macht / das es gut gewesen sey.


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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