2.

[52] Dieselbe Gräfin Schack ließ sich einmal, als sie einen Jagdzug zurückerwartete, von ihrer Kammerjungfer zum Empfang der Gäste putzen. Da dies nicht recht vorwärts gehen wollte, ward sie ungeduldig und schleuderte das Mädchen gegen das Kamingesimse, daß sie für tot da lag. Gleich nach der Tat hörte sie den Zug unten im Hofe ankommen, und um das Geschehene zu verbergen, schiebt sie die Ohnmächtige in den Kamin, legt[52] ein großes Feuer an, setzt die Tür vor und verbrennt sie. Die Bluttropfen am Gesimse blieben, bis man es in neuester Zeit ganz umgelegt hat.


Durch Herrn Advokat Storm.

Quelle:
Karl Müllenhoff: Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Kiel 1845, S. 52-53.
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