Erstes Capitel.

D. Faustus als er seines Lebens Ende herbeyrucken sahe, verfertiget ein Testament, darinnen er seinen Famulum, Christoph Wagner, zu einem Erben seiner Verlassenschafft verordnet, ihme auch seine Zauber-Bücher und Schrifften, ja die Kunst selbsten zum höchsten recommendiret.

[531] OBen im vierdten Capitel deß andern Theils der Historien D. Fausti, ist erzehlet worden, welcher gestalt er einen jungen Menschen, der damaln ums Brod sang, jedoch eines fähigen verschmitzten Kopffs war, mit Namen Christoph Wagner, zu einem Famulo an und aufge[521]nommen, deme er auch, weiln er seine Verschwiegenheit mehr als einmal erfahren, seine meiste heimliche Sachen, Schrifften und Bücher nach der Zeit anvertrauet; und weiln er sich je und allewegen wol in seines Herrn Kopff zu schicken gewust, ja zu dieser und jener Schalckheit seinem Herrn treulich geholffen, hat ihn dieser sein Herr, D. Faustus, sehr geliebet, und ihn als seinen Sohn gehalten.

Diesem nach, als sich nun einmal die Zeit mit dem D. Fausto ändern wolte, weiln bald das 24 Jahr seiner Versprechung aus seyn solte, beruffte er einen bekandten Notarium, darneben etliche gute Freunde aus den Herrn Studiosis, und vermachte in deren Gegenwart bemeldetem seinem Famulo [532] sein Haus und Garten, neben deß Gansers und Veit Rödingers Haus gelegen, bey dem Eisern-Thor in der Schergassen, an der Ringmauer: item, was an Barschafft, ligenden und fahrenden, an Hausrath, silbernen Bechern, Büchern, u.s.f. da ware.

Nachdem nun das Testament aufgerichtet und bekräfftiget worden, beruffte er nochmal seinen Famulum zu sich, hielte ihm für, wie er ihn in seinem Testament wol bedacht hätte, dieweil er sich, so lang er nun bey ihm gewesen, wol verhalten, und sonderlich seine Heimlichkeiten nicht geoffenbaret hätte. Jedoch solle er noch überdas von ihm etwas bitten, er wolle ihms gewiß nicht abschlagen.

Da begehrte der Famulus seines Herrn Kunst und Geschicklichkeit, und daß er in einen solchen Stande, wie er gewesen, auch sein möchte. Darauf antwortet ihm D. Faustus, wolan lieber Sohn, ich habe viele Bücher und Schrifften, die ich mit Mühe und grossem Fleiß zusammen gebracht, diese nimm [522] in Acht, doch behalte sie bey dir, und schaffe darmit deinen Nutzen, studire fleissig darinnen, so wirst du ausser allem Zweiffel das bekommen und lernen, das ich habe gekonnt und zuwegen gebracht. Denn diese Nigromantische Bücher und Schrifften seynd nicht zu verwerffen, sondern in hohem Werth zu halten, ob schon die Geistlichen solche verwerffen, und nennen sie die Schwartzekunst und Zauberey, ein Teuffelswerck: daran kehre du dich nicht, mein Sohn, brauche dich der Welt, und laß die Schrifft fahren. Denn die Nigromantia ist eine hohe Weisheit, und ist im Anfang der Welt aufkommen, ja nur von den Allergelehrtesten getrieben, und geübet worden, die auch dadurch bey aller Welt in grosses Ansehen kommen seynd; forsche nur fleissig darinnen, die werden dich schon unterrichten, wie du auch zu solcher Kunst kommen und gelangen mögest.

Darnach solst du mein lieber Sohn wissen, dieweil meine versprochene 24. Jahr, nach weniger Zeit werden zu Ende gelauffen seyn, daß alsdenn mein Geist Mephostophiles mir weiter zu dienen nicht schuldig sey, derhalben kan ich auch dir solchen nicht verschaffen, wie gern ichs gleich thäte; jedoch will ich dir einen andern Geist, so du einen verlangest, verordnen: [533] halte dich nur nach meinem Tod innen, sey verschwiegen und still, und ob man schon bey dir alsdenn meine hinterlassene Zauber-Bücher und Scripturen von Obrigkeits wegen suchen wolte, so werden doch alle die jenigen, die solche zu suchen gesendet worden, also verblendet werden, daß sie deren keines nimmer finden werden.


Anmerckung.

I. Daß allhier D. Faustus seinem Famulo die Schwartzekunst und Zauberey so hoch recommendiret, sie eine hohe Weisheit, [523] und Kunst aller Künste nennet, welche auch vor Zeiten nur die Gelehrteste geübet und getrieben haben, ist dieses dabey zu behalten, daß die Zauberey und Schwartzekunst insgemein keine Kunst, sondern eine fürwitzige, aberglaubische, boshafftige, gottlose Handlung zu nennen stehe, aus heimlichen Eingeben oder öffentlichen Reitzen deß Teuffels vorgenommen, und durch desselben Mitwürckung betrieglich verrichtet. Denn eigentlich ist eine Kunst zu nennen solche Lehr, die etwas gewisses, nach gewissen Reguln, nicht Ceremonien, in gewisser Ordnung, zu gewissen und nutzlichem Gebrauch deß menschlichen Lebens, mit sich bringt: dazu auch Verstand und Zeit zu lernen gehöret, und mit der Zeit allgemach gefasset, und je länger je besser durch Ubung verstanden und getrieben wird. Diß alles aber ist nicht in der Zauberey. Darum ists keine Kunst.

Im Buch der Weisheit im 17. Cap. v. .. wird das Gauckelwerck der Egyptischen Zauberer zwar eine Kunst, jedoch schwartze oder Teuffelskunst, genennet. Solches aber ist nicht von dem Werck selbst, sondern von ihrem, der Zauberer und Schwartzkünstler, Wahn und Vorgeben zu verstehen, daß sie sich ihres Dings, als einer Kunst ge rühmet, da es doch keine Kunst gewesen, und deßwegen auch zu Spott drüber worden.


II. Darnach, daß gleicher Gestalt D. Faustus allhie zu seinem Famulo saget, wie die Theologi und Geistlichen die Zauberey und alle zauberische Bücher verwerffen, daran hat er wahr, und ist auch recht. Denn die Zauberey ist die schrecklichste, greulichste und abscheulichste Sünde, die wider alle Gebot Gottes gehet, und zwar wider das Erste, wegen deß Bunds, den die Zauberer und Hexen mit dem Teuffel aufrichten, und er mit ihnen, vermöge dessen verlaugnen sie den dreyeinigen GOtt, und den HErrn Christum, den sie mit seinem gantzen Reich verfluchen, verschwören und vermaledeyen, und fallen von GOtt solcher Gestalt ab, daß sie ihn nicht mehr fürchten, lieben und vertrauen, sondern [534] wollen seine und der Seinigen Feinde seyn und bleiben. Dargegen ergeben sie sich wissentlich dem Teuffel, und versprechen sich ihm, ihn für ihren Gott und Herrn zu erkennen, ihn zu fürchten, über alles zu lieben, und ihm zu vertrauen, auch ihm alle Göttliche Ehr und Dienst zu erzeigen.

Ferner schänden und lästern sie, wider das andere Gebot, den allerheiligsten Namen Gottes, der ist dem Teuffel und ihnen dermassen verhasst, dass, wenn sie bey ihren Zusammenkünff[524]ten seynd, und ihrer verdammlichen Lust und Wolleben abwarten, keines den Namen Christi nennen darff, und wenns auch geschihet, so verschwindet alles, und hat ein Ende. Grilland. de Sortileg. qu. 7. n. 26.

Uberdas seynd sie Gottes heiligen Wort feind, und den heiligen Sacramenten zum höchsten zuwider, wider das dritte Gebot. Sie gehen zwar in die Kirchen; (wie man denn sagt, sie haben nie besser Ruh vor dem Teuffel, als wenn sie in der Kirchen seynd) aber was sie drinnen aus Gottes Wort hören, das müssen sie bei sich selbsten, aus deß Teuffels Antrieb, Lügen straffen. Das Sacrament der H. Tauff verunehren sie zum allerhöchsten, indeme sie, wie Bodinus meldet l. 2. Dæmonom. Teutsch p. 101. selbige nicht allein verlaugnen, und den Tauffbund mit Gott aufsagen, sondern auch ihre Kinder, welche sie offt dem Teuffel in Mutterleib versprechen, ins Teuffels Namen entweder selbsten, oder durch andere tauffen lassen. Wie man denn im Pabstum hat Exempel erfahren, daß mancher Pfaff viel kleine Kindlein in deß Teuffels Namen hat getaufft; und jene zween Pfaffen zu Kölln haben 300. Kinder in deß Teuffels Namen getaufft, weil sie die Tauff in lateinischer Sprach verrichtet. M. Ruding. Dec. 1. p. 55. Oder es verrichten solche Tauff auch andere Zauberer und Hexen, dabey manchmal der Teuffel in sichtbarer Gestalt gegenwärtig ist, deme sie auch die Kinder, die alsdenn getaufft werden, und denen er dabey in angenommener Gestalt erscheinet, versprechen und ergeben, und wird diese Tauff nicht allzeit mit grossem Gepräng verrichtet, sondern etwa bey einem Wässerlein, oder aus einer Fuhrgleisen und Mistpfützen, je nachdem der Teuffel und seine Werckzeuge die nechste Gelegenheit darzu haben. Rimphof. Drachenkönig p. 38. Das H. Abendmahl aber empfangen sie nur zum blossen Schein; und wie zum öfftern ihre eigene Bekenntnissen es bezeuget, so thun sie manchmal das gesegnete Brod wieder aus dem Mund, und gebens dem Teuffel, der es zum höchsten verunehret, mit Füssen tritt, und damit thut, was abscheulich ist zu hören.

Wider das vierdte Gebot versündigen sie sich er schrecklich, daß offt verfluchte Eltern ihre eigene Kinder und Kindskinder dem Teuffel aufgeopffert, hinwieder auch gottlose Hexenkinder ihre leibliche Eltern [535] an Leib und Leben, an Viehe und anderm beschädiget, krumm und lahm gemachet, ja wol gar ermordet haben. Gleichwie der Freyherr von Rayz, welchen [525] der Satan beredet, er müsse ihm sein Söhnlein opffern und schencken, weil es noch in Mutterleib wäre, damit er also die Mutter samt der Frucht umbrächte; welches der Freyherr auch gethan hätte, wo es Gott zugelassen, und ihm nicht wäre vorkommen worden, immassen er selbst dessen bekanntlich gewesen. Bodin. c. p. 237.

In einem gedruckten Tractätlein, darinnen von der verführten Kinder Zauberey gehandelt wird, wird gedacht cap. 6. pag. 25. eines gottlosen Manns, daß er zwey seiner Kinder, die noch zu klein und unvermöglich gewesen zu gehen, auf den Hexenplatz in einer Wannen hab getragen, und sie dem Teuffel übergeben.

Anno 1629 ist im Closter Lockum zu Gericht geführet eine Hexe, Namens Metteke Wiens, die hat ihrem Beichtvatter, Herrn Henrico Rimphofen bekannt, daß sie hätte ihrem eigenen Sohn vergeben, (wie auch vorhin ihrem eigenen Mann, Johann Wien genant) und ihn lahm und krumm gemacht. Sie hat zwey Jahr lang für den Knaben publicè et privatim bitten lassen, und unter andern diß Formular begehret: hättens ihrem Sohn böse Leute gethan, so möchte es ihnen Gott vergeben, U. s. w. daß laß mir ein Früchtlein seyn!

Sie trachten, wider das fünffte Gebot, stets darnach, dem Nechsten an Leib und Leben Schaden zu thun, und wird von ihnen weder ihrer eigenen Kinder, noch der nechsten Anverwandten, auch deß Ehegattens nicht ver schonet: wie sichs denn an einem Ort im Hertzogthum Würtenberg hat begeben, daß eine Hex gefangen gelegen, die da hingerichtet werden sollen, zu derselben kommt ihr frommer Mann ins Gefängniß, einen Abschied von ihr zu nemen, dem sie aber solch ein Zeichen angehänget, welches er hernach die gantze Zeit seines Lebens hat tragen müssen. Denn als er von ihr gehen wollen, hat sie ihn mit der Hand auf den Rucken geschlagen, und gesprochen: lieber Mann darbey gedencke mein. Der Mann hatts für einen Liebestreich und Zeichen gehalten, aber bald hernach hat sichs am selben Ort wie eine Geschwulst erhoben, in Gestalt einer Hand, daran er sein Leben lang die grösseste Schmertzen gelitten. M. Waldsm. Pyth. End. p. 53.

Wider das sechste Gebot; und dieses vermöge ihres Bunds, in welchem ihnen der Teuffel alle Wollust verspricht, treiben sie die gröste Unzucht, Ehebruch, auch Blutschande mit den nechsten Blutsfreunden, ja wol gar mit dem Teuffel.

[526] Die Zauberer und Hexen, sagt Bodinus l. 4. Dæmonom. Teutsch p. 237. pflegen Blutschande zu treiben, dessen sie von Alters her stets [536] seynd beschuldiget und überwiesen worden. Sintemal der Satan ihnen einbildet, es könne keiner keinen vollkommenen Zauberer oder Beschwörer geben, er werde denn entweder vom Vatter und der Tochter, oder der Mutter und dem Sohn gezeuget; und auf diesen Sinn hat Catullus in Epigramm. geschrieben:


Nam Magnus ex matre et gnato gignatur oportet,

Si vera est Persarum impia Religio.


Zu Verden haben die leichtfertigen Hexen bekannt, wie sie durch solche Leichtfertigkeit betrogen, verführet, und so offt, wo sie gegangen und gestanden, und alleine gewesen, mit dem unflätigen Teuffel sich vermischen müssen; ja was noch mehr ist, offt muß der Vatter, dem Teuffel zu Ehren, mit seiner eigenen Tochter; die Mutter mit ihrem eigenen Sohn; die Schwester mit dem Bruder solche Bosheit begehen. Rimphof. d. l. p. 303.

Wider das siebende Gebot; wenn sie Krafft ihres Bunds, da sie dem Teuffel angelobet und zu gesaget, dem Nechsten in alle Wege zu schaden, solchem seine Nahrung stehlen: denn ist das nicht grosser Diebstal, wenn sie Wein und Getreyd, Obst und Früchte durch ihr Wetter-machen verderben, so Gott zu deß Menschen Nahrung und Erhaltung wachsen lässet? ist das nicht Diebstal, wenn sie mit Vergifftung und Verzauberung die Pferde, Küh, Schweine, und ander Vieh verderben? denselben die Milch entziehen, oder gar tödten? dadurch mancher frommer Hausvatter gar in Armuth geräth, und genötiget wird, den Bettelstab in die Hand zu nemen.

Sprengerus in Mall. Malefic. gedencket einer Hexen, Anna genannt, die einem Mann zu Ravenspurg 23. Pferde nach einander zu Tod habe gezaubert, und dazu eine Grube unter deß Manns Thür gemacht, darein sie ein Pulver, welches ihr der Teuffel gebracht, gestreuet, darüber die Pferde schreiten müssen. Als er nun daher fast in Armuth gerathen, zwar daß Vier-und-zwantzigste Pferd wieder gekaufft, aber der Hexen geschworen, dafern das auch umkäme, wolte er sie mit seinen eigenen Händen tödten; hat sie wegen solches Dräuens endlich nachgelassen, ist auch bald darauf gefänglich eingezogen worden.

Also seynd im Land Berry, auf einer Schäferey, drey hundert Stück Schafe durch solche Zaubermittel plötzlich, und gleichsam in einem Augenblick gestorben. Bodin. l. 2. Dæmon. p. 139.

[527] Sie suchen auch, wieder das achte Gebott, mit Lügen und Unwahrheit dem Nechsten zu schaden, als die auch offt, wenn sie in Hafften seynd, und examinirt werden, fromme unschuldige Leute bey der weltlichen Obrigkeit angeben, auf sie bekennen, sie auch, als ob sie Zauberer und Hexen seyn, verrathen, und sie hierdurch, wo nicht in [537] Gefahr deß Lebens, je doch in bösen Verdacht, und um ihren guten Namen bringen.

Ich weiß ein Closter, spricht der Author Caut. Criminal. qu. 47. da nachfolgende Geschicht sich begeben, und ins Protocoll ist eingeschrieben worden. Es ist eine Ordensperson desselben Closters von vielen Hexen angezeigt und besagt worden, daß er auch auf ihrem Tantz mit gewesen; sie haben auch die Person angezeigt, mit welcher er getantzet haben sollen, und seynd sie allesamt darauf gestorben. Da doch daß gantze Convent bezeuget hat, daß er eben auf dieselbige Zeit und Stunde, da er auf dem Zaubertantz solte seyn gesehen worden, bey ihnen in der Kirchen und auf dem Chor gewesen, und sein Ampt versehen. Ja, fähret der Autor fort, ich könnte allhier wol fürstliche Personen nennen, welche von vielen Hexen besagt worden, daß sie mit auf ihren Zaubertäntzen gewesen wären, die doch der Zeit an andern Orten, nichts weniger gedenckende, gewesen.

Wider das neundte und zehende Gebott sündigen sie nach offtgedachten Herrn Bodini Meinung, d. l. fast am meinsten, weiln sie voller böser Lust und Begierden stecken; da all ihr Dichten und Trachten dahin gerichtet ist, daß jedermann um sein Haus und Hof, Ehegenoß, Kinder und Gesinde, Vieh und alle seine Nahrung gebracht werde, und sie alsdenn an sich bringen mögen.

Quelle:
Pfitzer, Nikolaus: Das ärgerliche Leben und schreckliche Ende deß viel-berüchtigten Ertz- Schwartzkünstlers Johannis Fausti [...]. Tübingen 1880 [Nachdruck: Hildesheim, New York 1976], S. 531-538.
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