Bißhieher zu Gnüge / wie die Hexē auch unter andern Sachen / so sie auffm Blocksberge verrichten genötigt seyn / ihre Helden od' vielmehr Höllenthaten zuerzehlen / die sie unterdessen dē Teuffel / ihrem Herrn / zu Gefallen als Sclaven verrichtet haben: Hierauff folget / daß sie auch weiter auffm Blocksberge dessentwegen müssē[394] erscheinen / damit sie 8. jährlich ihrer Pflicht sich erinnern / und das Homagium repetiren müssen. Es gehet aber in solchem Homagio vor wie folget / die
B uchs Vorlegung / oder Scepters Darreichung.
R enunciirung Gottes.
O ber-Herrn und aller Creatur-Feinds-Erklärung
C onjuration andere mit zubringen.
K nieung und Anbetung des Teuffels.
S iegelung und Verschreibung.
B ezeichnung.
E rneurung der Tauffe.
R echungs an ihren Feinden Versprechung.
G egen-Obligatio des Teuffels / welche besteht
in
B uhlens-Versprechung.
R ettungs von Feinden-Versprechung.
O fferirung aller leiblichen Ergetzligkeiten-Ver sprechung.
K indes-Zeugens-Versprechung.
S eeligmachungs-Versprechung.
B egüterungs-Versprechung.
E rlehrungs vieler Wunder-Wercke-Versprechung.
R ichtiger Gegenwarts-Versprechung.
G efängniß Erlösungs-Versprechung.
Davon können folgende Sachē in octo genomme werden; und zwar was Hildebrand100 anführet auß des Iohannis Bodini eines Frantzosen[395] und Parlaments-Raht zu Pariß Dæmonomania, und zwar dessen Anfange seiner Vorrede des 1. Buchs / woselbst er vō einer Hexin Johanna Harwielerin von Verberich bey Campiegne bürtig / welche Anno 1578. den letzten April verurtheilet worden / dieses unter andern Sachen vorgebracht wird: Nachdem sie nun ihre unwidertreibliche Verurtheilung sahe verhanden / fieng sie erst an zubekennen / wie offte und viel sie durch den Teuffel zur Versamlung der Wallfahrt anderer Hexē sey geführet und getragen worden / wann sie allein eine gewisse Salbe / so ihr der Teuffel jedesmal darzu gegeben gebraucht habe: mit Vermeldung / wie solche Hexenfahrt zu dem Teufflischen Unholden-Tag so unsäglich schnell / geschwind und weit sey zugangen / daß sie darüber jedesmal müde und laß worden.101 Auch wie sie bey demselben Hexen-Reichstage allezeit eine grosse Anzahl Leute gefunden / welche alle einen schwartzen Mann / welchen sie Beelzebub nanten / und ohngefehr dreyssig jährig gewesen / und an einem hohen Ort gestanden / angebetet haben. Dieses dreyssig jähriges Alter hat ihm der Satan auch sonderlich erwehlet / unsers Erlösers Jesu Christi dreyssigjähriges Alter / in welchem er sein Messias-Ampt zu erzeigē angefangen / Spots- und Trotzs-weise nach zu ämmen. Und wenn diese Beelzebubische Andacht vergangen / haben sie sich gleich darauff untereinander[396] ander zuvermischen pflegen. Vnd nach allem letztlich / wie ihr schwartzer Hertzog eine statliche Rede unn Vermahnung daher gethan / daß sie sich auff ihn verlassen / und er sie an ihren Feinden rechen / und überall gantz glückhafft machen wolte. Da sie auch ferner gefraget würde / ob man auch Geld daselbst außtheilete / hat sie solches mit Nein beantwortet.
Hieher gehöret auch was Bodinus schreibet im Anfang des 4. Capittels im 2. Buch seiner Dæmon. da er spricht: Sehr grosser Unterscheid helt sich zwischen den Zauberern / derselbe soll wol in Acht genommen werden / von wegen der Vngleichheit der Urtheilen / die man darüber fellen sollen. Aber die abscheulichsten Zauberer102 sind diese / die entweder Gott verläugnen / und ihm zu dienen widersprechen / oder den wahren Gott nicht anruffen / sondern eine abergläubige Religion haben / und gleichwol dieselbigen auch verläugnen / damit sie mit sondern Beding dē Teuffel sich ergeben mögen. Denn so abergläubisch ist dennoch keine Religion / die nicht den Menschen etlicher massen in den Schranckē des natürlichen Gesetzes hielte / die Eltern und die Oberherrn zu ehren / und ihnen zu gehorsamen / auch eine Furcht und Scheu einjagte den Leutē übels unn Schadē zuthun.103 Hingegen unterstehet der Satan alle Furcht auß der Menschen Hertzen hinzureissen. Betreffend dann die außtrückliche Vergleichung und Vbereinkomniß[397] mit dem Satan / da begiebet sich dieselbe zu Zeiten allein mit Worten unschrifftlich / zu Zeiten wenn sich der Satan besser wil versichern / so vermag er bey denen / so schreiben können / vor allem ehe sie etwas begehrtes erlangen / daß sie ihm eine versiegelte od' verpitschirte Handschrift geben müssen / auch müssen sie ihm zuweilē mit ihrem eigenen Blut die Bekäntniß unterschreiben:104 Eben wie auch bey der Römer Regiments-Zeit pflage zu geschehē / daß die so sich zusammen verschworen / od' in Freundschaff verlobt hattē / mit Blutschrifften solches bekräfftigten.105 Wie denn diß Livius bezeuget im 2. Buch / und Tacitus, da er schreibet / von denen Königen in Armenien. Gleichmässiger blutiger Verlöbniß Schrifften gebrauchet sich auch der Teuffel gegen seiner ihm angeschwornen Roth.106 Gleichwie man von einem Theophilo erzehlet / der auff ebenmässiger Weise sich mit seinē eigenen Blut verschrieben hat. Auch ists nit lang / als nemlich im Jahr 1571. daß ein Advocat, dessen Namen ich hie schonen wil / unter denē gewesen /welchen der blinde Zauberer / so zu Pariß gehenget worden an hat gegeben / der hat bekant / er habe nit allein mit einer ordentlichen Handschrifft sich dem Teuffel für eigen ergeben / und Gott verleugnet / sondern dieselbe auch noch darzu mit eigenem Blute signirt und verzeichnet. Zudem haben es auch manche Rechtfertigung und Process erwiesen / daß die Verschreibung zwischen dem Teufel und den Zauberern gegen einander[398] auffgerichtet / bißweilen ihr gesetzte Ziel auff 1. 2. oder mehr Jahr einhalten und begreiffen. Da findet sich alsdenn darinne / daß einer begehret Macht und Gewalt das Zan-Weh zu vertreibē / der ander dem viertäglichem Fieber oder andern Kranckheit abzuhelffen: doch mit dem Anhange andere zu tödten / od' sponst greuliche Opffer zu thun. Wenn der Teuffel ein Mißtrauen zu einem oder mehr / die sich ümb Erlangung gewisser Sachen ihm ewiglich ergeben haben / bekommet / und sorget / sie möchtē jm dē Dienst wiederum aufkündigen / da ist er nicht begnüget / daß er sie dringet Gott mit deutlichen außgedruckten Worten zu verleugnen; sondern er drücket ihnen auch ein Mahl an / wie Danæus in Dialog. von Hexen hat auffgezeichnet. Aber den andern / deren er gewiß ist / druckt er kein Anmahl an / wie gleichfals gemelter Autor meldet.107 Die Anmahl aber belangend / ist dasselbe gewiß / also daß die Richter gemeiniglich derselben gewahr werden / sie seyn denn gar wohl verborgen. Wie ich denn selbst an einem von Adel solches wahr genommen. Es sind etliche / die tragen das Zeichen oder Mahl zwischen den Lefftzen / etliche unter den Augenbraunen / wie Danæus schreibet / andere sonsten an wüsten oder geheimen Enden / wenn sie besorgen / daß sie möchten offenbahr werden / gemeiniglich aber auff der rechten Achsel / oder auff den Arschbacken / oder an der Scham.108[399] Herr Albertus von Poctiers ein Advocat im Parlament, hat mir erzehlet / daß er einer Instruction eines beklagten Zauberers / so ein Schmid zu Chasteau Thiery gewesē / beygewohnet / da habe er denselben auff der rechten Achsel bezeichnet befunden / aber des folgenden Tages habe ihm der Teuffel das Mahl-Zeichen auß- oder abgethan gehabt.109 Zu gleichen Fall hat mir auch Claudius Deffay / des Königs Procurator zu Ripemont gesaget / daß er deren daroben in der Vorrede zuförderst gedachter Hexin Johanna Harwilerin / Gemerck oder Kundzeichen ein mahl gesehen habe / aber des folgenden Tages wargenommen / daß es verschwundē gewesen. Dieser Procurator hat mir auch den gantzen Process, so mit ihr vorgangen zugeschicket. Derjenige so durch den Profoß der Herberge oder L'hostel, wie man ihn nennet / ist zum Tode verurtheilet gewesen / und Trois Eschelles, oder Drey Leyter von Mayn geheissen / als er auff diese Weise Gnad erlangt hat / daß er seine Mitschuldige und Gesellen / wenn man ihn zur Versamlung bringen würde / angeben solte / da erkante er alsobald dieselben die er auff dem Sabbath hatte gesehen / oder die sonst ein sonderlich Gemerck / welches sie unter sich selbst wissen zu erkennen / an ihnen hatten. Auch seinem Angeben mehr Glauben zuschaffen / sagt er unverholen / seine Zauber-Bursche / die einen grossen Hauffen machte / were wie eine Heerde Viehes gezeichnet / und daß man[400] das Gemerck finde /wann man sie nackend außziehe. Man befand es auch also in der That. Dann sie waren gleichsam wie mit einem Hasentäplein gezeichnet / und dasselbe Ort war unempfindlich. Also daß die Zauberer keinen Stich empfinden / wann man sie schon an dem gemerckten End biß auffs Bein solte stechen. Aber es befand sich damahls eine solche Anzahl Armer und Reicher in dieser Zauberbursch / daß je einer dem andern davon hülffe: Darvon dann das Geschmeiß sich täglich mehr gemehret hat; Zwar beydes zu ewiger Gezeugniß der Gottlosigkeit aller dieser Beschuldigten und auch der Nachlässigkeit der Richter / so ihren Befehl und Commission, solchen ihr Recht zu thun / empfangen. Noch ist dieses viel ein fremder Handel / daß der mehrer Theil Zauberer und Hexen sich nit vergnügen GOtt zu verleugnen / sondern noch darzu sich in deß Teuffels Namen wieder tauffen / und mit andern Namen benennen lassen.110 Welches dann die Ursach ist / warumb die Zauberer unn Hexenmeister gemeiniglich zween Namen haben. Und ist sonderlich wol zu mercken daß ein einziger Zauberer gnugsam ist 1500. Hexen und Zauberer zu machen. Dann wann sie dem Teuffel ein Gefallen thun / und nach dem sie sich einmahl ihme ergeben / ihnen Friede unn Gunst gegen ihme schaffen wollen / so bringen sie ihme viel Kunden und zupflichtige Unterthanen[401] zu. Und gemeiniglich bringet das Weib ihren Mann darzu / die Mutter ihre Tochter / und bißweilen das gantze Haußgesinde / henckens unn erbens offt also von Geschlecht zu Geschlecht auff einander / inmassen diß durch unzehlich viel gerichtliche Proceß ist kundbar worden.111 Gleichwie auch in Africa und Italien sonderliche Geschlechte sich gefunden / welche die Leute tödten könten / wann sie nur dieselben ansahen oder lobeten.112 Wie dann solches Solinus, Memphodorus, Plinius, Gellius und Isigonus bezeugen. Welches auch Aristoteles in seinen Fragen oder Problematen113 gemercket hat / da er meldet / daß ehe man einen gerühmet / gepfleget vorher zu protestiren / daß es keinem nicht schaden möge. Wie dann auch die Italiäner noch heutiges tages zu thun pflegen /wann sie einen über die masse rühmen und erheben hören / daß sie sprechen: Di gratia no gli diate mal' d' ochio: Schier eben auff die Weiß wie wir / wiewol schertzweiß / der doch etwann auß Ernst entstanden /zu sagen pflegen; GOtt wolle ihm sein Gesicht bewahren: Oder / GOtt lasse ihm kein Aug drum schwären. Und ist sonst gar kein Unsinn / wann man diese Verwahrung bey dem Lob gebrauchet: Dann gleich wie GOtt allein Preiß und Lob gebühret / also ist auch gewiß / daß wann der Mensch gerühmet wird / und den Ruhm seinem Schöpffer nicht zumisset / so begiebet sichs leichtlich / daß die[402] so gerühmet werden / sich dessen überheben / und sich gantz lobwürdig deßhalben schätzen: Davon dann der stoltze Luciferische Geist anlaß gewinnet / solche hochtrabende Gemüther / gleichsam mit Segeln deß Eigendünckels in das unsichere ungestüme Meer der Verderbniß zu verführen.114 Ja in H. Schrift wird solch Zumessen der Würdigkeit gegebenen Ruhms für eine Gottslästerung gedeutet und gestraffet; wie an dem Herode in Geschichten der Apostel zu sehē / welchē der Engel deß HErrn, schlug / daß Würme ihn zuverzehren in ihm wuchsen / dieweil er GOtt die Ehr nit gab / als das Volck auff seine gehaltene Rede ruffet / das ist GOttes Stim. Also muste auch der König Nebucadnezar seine Straff außstehen / daß er von seinem Reich verstossen / in Wäldern bey den Thieren lange Zeit Gras essen muste / weil er gesagt gehabt: Diese Babel hat meine grosse Macht zu Ehren meiner Herrlichkeit zubereitet. Bißhieher Bodinus. Deme folget der Author der Hundst. Erquickst.115 wann er also schreibet: Nun waren unterdessen auch etliche vorhanden / welche sich zum erstenmahl auff dē Tantz præsentiret hettē / unn obwol dieselbe schon ihren Buhlen alle Treu und Glauben zugesaget / und GOtt abgeschworen / so musten sie doch nun auch herbey / und dem Obristen ihre Pflicht ablegen. Erstlich musten sie der Heil. Tauff / und der Lehre deß Christl. Glaubens abschweren.116 Zum Andern alle Sacramenta sonderlich deß Altars verläugnen /[403] verspotten / und das H. Creutz / wie auch das Bildniß der Mutter GOttes und aller Heiligen / wo sie können / und sonderlich zu Hauß mit Füssen tretten / und verspeyen. Zum Dritten / musten sie versprechen das Hochwürdige Sacrament deß Leibs Christi nimmermehr zu empfangen / oder da sie darzu gezwungen / doch Fleiß anwenden wolten / solches wieder auß dem Mund zu bringen /zu unehren / und zu ihren Zauberwercken zugebrauchen. Sie musten auch angeloben / nimmermehr zu beichten / oder dafern sie beichten müsten / damit ihre Zauberey nit offenbahret / doch dieses Crimen nicht allein verschweigen / sondern auch die gantze Beicht / und was sie in einem Theil zu GOttes Ehren thun müstē / solches in dem Namen ihres Buhlen und deß Obristen verrichten / und dahin verstehen. Letzlich dann / wann es ihnen angesagt worden auff dem Tantz zu erscheinē / oder andere Greuel zu verrichten gebotten / daß sie unfehlbar alles treulich außrichten / und in allem gehorsam seyn wolten. Wie nun dieses alles volzogē / ward ihnen ein groß abscheulich Buch furgeleget / darauff sie das Homagium schwären musten / alles wie vor vermeldet / sonderlich aber / daß sie nimmermehr zu GOtt sich bekehren wolten / treulich zu halten / auch allezeit die Opffer / welche dem Teuffel bey den Täntzen / und sonsten zu beschehen pflegeten / andächtig[404] beywohnen / und selbst verrichten / und zu wahrer Bestättigung ihres Gehorsams Anderen diese Kunst lernen / und seinem Reich zuführen. Hingegen versprach er ihnen alle zeitliche und die gröste Wollüste der Welt / sonderlich welche sie durch den Teufflischen Beyschlaf erfahren würden / wie er dann einer jeden / und eines jeden Buhlen anbefehlen wolte / sie täglich und so offte sie wollen / Nacht und Tag zu beschlaffen / und übernatürlicher Wollüste unn Begierde zuerwecken / dadurch sie dann / wann es ihnen beliebete auch solten schwanger werden / und Kinder von ihm überkommen / und den Ehemann also verblenden / daß er meinete es weren Kinder von seinem Saamē gezeuget.117 »Zu dem auch / und welches das fürnemste / wolte er sie nach diesem Leben in Ewigkeit also versorgen / daß sie in gleicher Gewalt Ehr und Wollust mit ihme ewiglich in seinem Reich leben / und die fürnemsten Räthe und Freunde verbleiben solten.«
Meder in der 3. Hexen-Predigt setzet diese Frag / wie wird man zur Hexen? Und beantwortet sie also: Ob nun wol in der 2. Predigt bey den Notis und Kenzeichen dieser Leute gnugsam davon Meldung geschehē / so wil ich es doch nochmals ein wenig berühren / zur Warnung allen Christen / und daß sie sehen sollen / zu was schrecklichen Sachen ein Menschen-Kind könne bewogen werden / wann es GOttes[405] Geist verlest / und selbst von GOtt abfället. Es bekennen die verblendete Menschen alle selbst / daß sie erstlich müssen der H. Dreyfaltigkeit / Christo / dem Christl. Glauben und der H. Tauff absagen / dieselben verleugnen / verschweren / und sonderlich in der Kirchen / wann der Pfarrherr den Text deß Evangelii lieset / alle Wort bey sich selbst lügen straffen / und sich also zu GOttes und Christi Feinden erklären: Dann so lang sie noch bey dem Christl. Glauben verharren / so lang kan sie der Teuffel zu Werckzeugen allen seinen letzten Willen zu thun / nicht gebrauchen / der Christliche Glaub thut ihme alles Hertzeleid an. Zum Andern müssen sie auch zusagen / daß sie allen H. GOttes / wie auch allen Creaturen / so den Kindern GOttes zu gute kommen sollen / feind seyn / und sie beschedigen / und verderben wollen / wie sie mögē. Drittens müssen sie zusagen / allein den Teuffel für ihren GOtt / Herren und König zuerkennen / und verehren / und in allen Dingen ihme gehorsam zu seyn. Viertens werden sie anders / und nemlich in deß Teuffels / etliche in aller Teuffel Namen getaufft118 / darbey die andern Hexen siedend Wasser und Becken zutragen / und verrichtet solche Tauff entweder der Satan selbst / oder eine Hexe / geschicht auch nicht allezeit mit besondern Gepreng / sondern nur offt auß einer Fahrgleise oder Mistpfützen / da dann der newgetaufften Hexin ein anderer[406] Name gegeben wird. Fünfftens wird einer solchen / deß Teuffels Reich einverleibten Person / alsobald ein eigener und besonderer Huren- oder Buhl-Teuffel gegeben / der helt mit ihr Hochzeit / und Beylager / und sind die andern Hexen darbey frölich. Sechstens solcher ihr Teuffel führet sie hernach hin und wieder / kömt offt zu ihr / treibet Unzucht mit ihr / befiehlet ihr auch dieses oder jenes Ubel zu thun / samt andern die davon auch Befehl haben. Siebendens und dann thut er ihnen grosse Verheissung / sie nit allein zu versorgē / sondern auch / da sie schon deß Hexenwercks halber soltē eingezogen werden / auß der Gefängniß davon zu helffen / doch daß sie fest halte / nichts bekenne / oder da sie schon etwas bekennet / doch bald wieder verläugne. Ist aber alles erlogen / unn GOtt selbst stehet der Obrigkeit in ihrē Ampt bey / daß die Hexen so gefangen werden / vom Teuffel nit können wieder ledig ge macht werden / ungeacht daß er sie vertröstet / ein solches zu thun / biß man das Feuer unter ihnen anzündet. Darum auch beydes der Obrigkeit und den Pfarherrn und Seelsorgern kein schwerer casus und Handel fürfället als dieser.
Zuvor haben wir eben in diesem §. auß dem Bodino angeführet / wie der Teuffel zuzeiten seine Hexen bezeichne / und ihnē Mahle antrücke / damit sie bey ihme desto standhafftiger verharrē müssen / unn solche sind theils an solchē Orten /[407] da sie gar bald können ersehen und erkant werden / als nemlich auff der rechten Schulter / auff die Hüffte / oben an die Stirn /wie auch auff die Brust / etc. theils auch dahin / alwo sie nicht wol können gesehen werden / und man sie auch daselbst nicht leichtlich suchet / als: Unter den Lippen / unter den Armen / an der Scham etc. wer nun mehr Nachrichtung davon begehret / kan nachschlagen Hildebranden in Theurg. pag. 211. und pag. 257. und Anton. Prætorium im Bericht von der Zauberey pag. 31. Es entstehet aber hierüber nun bey den Rechtsgelehrten diese Frag / ob dann solche Mahle / gewisse Gründe sind / daß man unfehlbar darauß könne schliessen / die beklagten Personen weren der Zauberey schuldig / und stünden mit dem Satan im Verbündniß. Diese Frag bejahet der vortreffliche Bened. Carpzovius in practic. Criminal. part. 1. Quæst. 48. num. 51. Oldekop aber contra Carpz. tractat. 2. Decad. 3. Quæst. 10. pag. 289. verneinet dieselbe / und führet dessen Ursachen weitleufftig an / auß dem Paulo Zachia in seinen Quæstionibus Medico-Legalibus l. 7. tit. 4. Quæst. 1. num. 5. seq. Weil aber solches sehr weitleufftig und Lateinisch / wil ich den günstigen Leser dahin remittiret haben / und sein freyes judicium davon lassen.
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