Rübezahl läst sich enthaupten für einen andern.

[85] Es hatte vor etlichen Jahren der Rath in einer Stadt einen unschuldigen setzen lassen / martern / und gar zu Enthauptung verdammen. Uber diesen hat sich Rübezahl erbarmet / ist[85] zu ihm ins Gefängnüß hinein gekommen / und die Sache so weit gebracht / daß er die verhaffteten erlöset / oder heimlich heraus partiret / Er aber selber sich für ihm substituiret hat: Da denn der Geist in jenes Gestalt so lange gesessen / bis der Gerichts-Tag heran gebrochen / da er den Kopff hat sollen herhalten: Wie es denn auch geschehen / daß er auff die Wahlstätte hingeführet worden / daselbsten nieder gekniet / und den Kopff vor die Füsse hat hinschlagen lassen: Doch nicht rechtmässig / sondern durch eine Augen Verblendung hat der Rübezahl einen Kletsch verlassen / davon ein Krauthäupt ist herunter gefallen / oder durch das Henckers Schwerd herunter zerissen worden.

Quelle:
Praetorius, Johannes: Des Rübezahls Anderen, und ganz frischer historischer Theil. Leipzig, Arnstadt 1671, S. 85-86.
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