1098. Wann das Pfarrdorf Alfalter ein Wirthshaus bekommen.

[141] Von d. Vor.


Anno 1528 reichten sämmtliche Glieder der Gemeinde Alfalter bei den »ersamen, günstigen, edlen vesten Herrn« zu Nürnberg eine Schrift[141] ein, in der sie vorstellten, wie ihnen, als Hersbruck und die Landschaft an Nürnberg gekommen, ihre alten Gerechtigkeiten bestätigt worden, auch dem Endreß Tucher, als er Kriegsherr in Hersbruck gewesen, ein Geschrift gegeben worden sei, daß sie vom Walburgis Tag bis Michaels Tag, jedoch ohne einen Zeiger auszustecken, Bier und Brod haben dürften. Da ihnen dieß nun von dem gegenwärtigen Pfleger zu Hersbruck, Hanns Ebner, von wegen dessen Wirtschaft zu Eschenbach, verboten worden sei, so stellten sie die Bitte, sie zu belassen, »wies vom alten Herkommen ist, damit der arme Mann und schwangere Frauen sich freuen können.« – Diese Bitte wurde abgeschlagen dießmal und so oft sie später wiederholt wurde. So lange Alfalter der Reichsstadt Nürnberg unterthan war – und das dauerte dreihundert Jahre, – durfte die Gemeinde kein eignes Wirthshaus haben. Erst unter königlich bayerischer Regierung erhielt sie die Schenkgerechtigkeit. – Bis dahin bestand der Brauch, daß derjenige, dessen Frau ins Kindbett gekommen war und einen Taufschmaus auszurichten hatte, so lange Bier in seiner Behausung schenkte, bis wieder eine »Kindschenk« vorfiel. Dieser Brauch mußte natürlich den Kindbetterinnen, wie in der obigen Bitt- und Beschwerdeschrift angedeutet wurde, sehr beschwerlich fallen.

Quelle:
Alexander Schöppner: Sagenbuch der Bayer. Lande 1–3. München 1852–1853, S. 141-142.
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