1142. Das Korbsetzen zu Weißenburg.

[173] Mündlich.


Bis zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts bestand in Weißenburg die Sitte, wenn sich einer durch Fluchen arg verfehlt oder wenn ein Bäcker zu leichtes oder schlechtes Brod geliefert hatte, eine Strafe, die man das Korbsetzen nannte, gegen ihn anzuwenden. Es wurde nämlich an dem Ufer eines Weihers ein Schnellgalgen von ziemlicher Höhe in der Art aufgerichtet, daß der Querbalken desselben über den Wasserspiegel ragte. Auf der vordersten Spitze war eine Rolle angebracht, über welche ein Seil lief, an dem ein großer Korb befestigt war. Der zu Bestrafende wurde nun in den Korb gesetzt, und dieser aufgezogen und durch Festbinden schwebend über dem Wasser erhalten, so daß dem darin Sitzenden nichts übrig blieb, als in das Wasser hinab zu springen, um dem Gespötte des zuschauenden Volkes zu entgehen.

Quelle:
Alexander Schöppner: Sagenbuch der Bayer. Lande 1–3. München 1852–1853, S. 173.
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