145. Burggeist zu Heilsberg.

[144] Mitgetheilt von Frhr. von Böhnen.


Auf der Burg zu Heilsberg bei Wiesent sollen vor Zeiten Raubritter ihr Unwesen getrieben, die nahen Dorfbewohner belästigt und die vorüberziehenden Handelsleute ausgeplündert haben. Der Geist eines der ruchlosesten dieser Ritter muß zur Strafe noch heute um Mitternacht in den Ruinen der Burg umgehen. Er kann erst dann erlöset werden, wenn eine aus dem Wartthurm entsprießende Tanne so groß wird, daß man von ihr Bretter zu einer Wiege sägen kann. In diese Wiege wird ein Knabe gelegt, der muß sich dem geistlichen Stande weihen und als neugeweihter Priester den Burggeist mit seinem Gebete erlösen.

Quelle:
Alexander Schöppner: Sagenbuch der Bayer. Lande 1–3. München 1852–1853, S. 144-145.
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