592. Der Schloßgeist zu Fronberg.

[140] Mündlich.


Ein Herr von Fronberg lag auf dem Sterbebette. Unter den Thränen seiner umstehenden Kinder verschied er. Als nun einige Zeit verstrichen war, erhob sich der todt Geglaubte plötzlich auf seinem Lager und erinnerte seine Söhne nochmals an treue Erfüllung des Versprechens, von zwölf zu zwölf Wochen nach seinem Tode Messen für ihn abhalten zu lassen. Das ist nun wohl etliche hundert Jahre her und manchmal mag die Erfüllung des Versprechens seit jener Zeit eine Störung erlitten haben. Dann läßt sich der Freiherr zu Nachts im Schlosse hören, mit unheimlichem Poltern über Stiegen und Gänge. Und dies dauert so lange, bis die Glocke zur Messe läutet.

Quelle:
Alexander Schöppner: Sagenbuch der Bayer. Lande 1–3. München 1852–1853, S. 140.
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