869. Schleierstrafe zu Raunau.

[407] Mitgeth. von A. Böhaimb.


Als einen Beitrag zur Sittengeschichte erzählt eine handschriftliche Weißenhorner Chronik, daß im Jahre 1525 zwölf Bauern zu Raunau[407] einen Bund gemacht hätten, daß keine ihrer zwölf Frauen im Vorübergehen zum Opfern in der Kirche, der Gattin der Gutsherrschaft die Ehre der Reverenz mehr bezeugen sollte, und ebenso habe keiner der Bauern mehr, wie zuvor, den Hut abgezogen. Auf dieß hin habe der Gutsherr solches Fürnehmen damit bestraft, daß die Frevler sechs Wochen lang wie die Weiber Schleier tragen mußten, in denen sie an den Werktagen arbeiten, und an Sonntagen zum Opfer gehen mußten.

Quelle:
Alexander Schöppner: Sagenbuch der Bayer. Lande 1–3. München 1852–1853, S. 407-408.
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