151. Zwerge bitten zu Gevatter.

[137] Zu einem Bauern in Elliehausen kam von Zeit zu Zeit eine Zwergin und borgte von ihm einem Siedekessel, den sie auch jedes Mal pünktlich zurück brachte. Einst kam sie wieder um den Siedekessel zu borgen, und der Bauer bemerkte, daß sie hoch schwanger sei. Da sagte er zu ihr, er möchte wohl, wenn sie niedergekommen sei, bei ihrem Kinde Gevatter stehn. Die Zwergin erwiederte, das könne wohl geschehen, und ging fort. Nach einiger Zeit kam zu dem Bauern der Mann der Zwergin, zeigte ihm an, seine Frau sei niedergekommen, und bat ihn schließlich zu Gevatter. Jetzt wurde der Bauer doch ängstlich, lief also erst hin zum Herrn Pastor und nahm diesen in Rath. Der Herr Pastor aber sagte, er habe sich einmal dazu erboten, nun müsse er es auch thun; er möge nur hin gehn und genau alles befolgen, was ihm die Zwerge sagen würden. So nahm denn der Bauer[137] die Einladung an, und der Zwerg bestimmte ihm genau den Tag des Festes und den Ort, von wo er ihn abholen wollte. Der Bauer begab sich zur festgesetzten Zeit an die ihm bezeichnete Stelle, wo der Zwerg bereits wartete. Sie gingen nun mit einander in einen Berg hinein. Darauf stand der Bauer Gevatter und die Kindtaufe ging fröhlich zu Ende. Nach Beendigung der ganzen Festlichkeit schickte er sich an nach Hause zu gehn; die Zwerge aber forderten ihn auf, das was hinter der Thür läge und was er für zusammengefegten Kehricht hielt, mitzunehmen. Hierüber war er zwar etwas verdrießlich, doch that er, wie die Zwerge geheißen hatten. Wie erstaunte er aber, als er nach Hause kam, und das, was er für Kehricht gehalten hatte, nun reines Gold geworden war.

Quelle:
Georg Schambach / Wilhelm Müller: Niedersächsische Sagen und Märchen. Göttingen 1855, S. 137-138.
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Niedersächsische Sagen und Märchen
Niedersächsische Sagen und Märchen : Aus dem Munde des Volkes gesammelt und mit Anmerkungen und Abhandlungen herausgegeben. Nachdruck 1979 d. Ausgabe Göttingen 1855.