Inhalts-Register derer Materien, so hierinnen abgehandelt worden.

[428] Das 1. Capitel. Man soll sich aus keinen warmen Wasser waschen, das bey alten Holtze von alten Wagenrädern gewärmet ist worden pag. 211

Das 2. Cap. Einem Kinde, das schwerlich reden lernet, soll man ein in Backofen zusammen gebacken Brodt über dem Kopff von einander brechen 213

Das 3. Cap. Wider die Finnen im Gesichte hilfft einer Mannes-Person, wenn er sich an ein Weiber- Hembd, und einer Weibs-Person / so sie sich an ein Manns-Hembd trocknet 216

Das 4. Cap. Mit einem Stecken, davon die Rinde abgescheelt ist, soll man weder Vieh noch Menschen schlagen, denn was damit geschlagen wird, muß verdorren 218

Das 5. Cap. Man soll in zwölff Nächten nicht brechen, sonst verderben die Aepffel und Birn 221

Das 6. Cap. Man soll in den zwölff Nächten nicht dreschen, es verdürbt sonst das Getraidig so weit als der Schall gehört wird 223

Das 7. Cap. Ein Hembd, das mit Zwirn, der in zwölff Christ-Nächten gesponnen worden, genehet ist, angezogen, ist zu vielen Dingen gut 225

Das 8. Cap. Wenn man den Christ H. Abend naus auf die Winter-Saat gehet etc. so höret man, was das gantze Jahr im Dorffe geschicht 228

Das 9. Cap. Am Christ- oder Weynacht Heil. Abend soll man das Licht nicht lassen auslöschen, es muß sonst eines im Hause sterben 230

Das 10. Cap. Es ist nicht gut, wenn ein Stuhl umgekehrt liegt, und die Beine in die Höhe kehrt 232

Das 11. Cap. Wenn eine Manns-Person eine Weiber- Haube aufsetzt, den schlagen die Pferde 234

Das 12. Cap. Man soll mit heissen Wasser die Stuben nicht sprengen, wenn man auskehren will, es wird sonst Zanck im Hause 236

Das 13. Cap. Wenn eine Braut an ihrem Hochzeit- Tage zur Kirchen gehet, soll man ihr die Schlüssel nachwerffen, so wird sie haußhältig 238

Das 14. Cap. Wenn eine Braut von der Copulation heimgehet, muß man ihr etliche zerschnittene Kuchen entgegen tragen, davon muß ieder Gast ein Stück nehmen und damit die Braut auf den Leib stossen 240

Das 15. Cap. Wenn ein Bräutigam seine Braut heimholet, soll die Braut unterwegens Flachs wegwerffen, so geräth ihr der Flachs wohl 242

Das 16. Cap. Wenn man die kleinen Kinder auf schwartzen Fullen läßet reiten, so bekommen sie bald Zähne 245

Das 17. Cap. Wenn eine Jungfer will wissen, was sie vor einen Mann bekomme, die soll am Christ H. Abend einen Pfefferkuchen unbehandelt kauffen, eine Leiter draus schneiden, und dieselbe nebst einem Schwerdt-Pfennig auf die grosse Zehe binden, und sich ohne gebetet niederlegen, so wird er ihr vor dem Bette erscheinen, oder früh, wenn sie in die Metten gehet, begegnen. 246

Das 18. Cap. Wenn man in eine andere Wohnung ziehet, soll man im Neu-Mond einziehen, so nimmt die Nahrung zu 251

Das 19. Cap. Wenn man Reißer von Pfingst-Meyen aus der Kirchen, worüber der Seegen dreymahl gesprochen ist, in die Kraut-Beede steckt, so thun die Erdflöh dem Kraut keinen Schaden, sollen auch sonst vor viel Dinge gut seyn 254

Das 20. Cap. Wenn eine Braut einziehet, soll sie, ehe sie selbst ins Hauß gehet, zu erst eine schwartze Henne zum Fenster hinein stecken 256

Das 21. Cap. Wer Schwaben hat, der soll einen Hemmschuh stehlen, und diesen auf den Ofen legen, so kommen sie weg 258

Das 22. Cap. Wer einen Sandwisch stiehlt, und legt denselben den Hünern in ihr Fressen, so legen die Hüner nicht weg, und werden auch nicht behext 261

Das 23. Cap. In der Erndte soll man die letzte Garbe fein groß machen, so wird das andere Jahr so viel Geträide, daß man die Garben alle kan so groß machen als wie die gewesen 263

Das 24. Cap. Den weissen Rüben und gelben Mehren-Saamen sollen Männer und nicht Weiber säen, sonst kriegen die Rüben und Mehren Ritzen 266

Das 25. Cap. Wenn auf einer Hochzeit die Hunde einander beissen, so schlagen hernach die neuen Eheleute auch einander 268

Das 26. Cap. Wenn man einen Schwerdt-Pfennig am Weyhnacht H. Abend in den Stamm eines Obst- Baumes schlägt, so trägt er dasselbe Jahr gewiß Früchte 267

Das 27. Cap. Wenn man iemanden mit einen Aberrück von einem Rocken schlägt, so kriegt der Geschlagene ein Aberbein 272

Das 28. Cap. Wenn sich Abends der Respel an Spanlicht sperret, so kommt des andern Tages ein Gast; und wenn man Saltz darauf streut, so muß sich derselbe Gast im Hintern kratzen 274

Das 29. Cap. Wenn man Zwirn gemacht hat, soll man das Zwirn-Wasser nicht an einen solchen Ort giessen, wo Leute drüber gehen, denn wer drüber gehet, der wird Würbelsüchtig 277

Das 30. Cap. Wer an den 4. hohen Festtagen kein Fleisch isset, dem thun dasselbige Jahr die Zähne nicht weh 279

Das 31. Cap. Wer früh morgens in währenden auf stehen nieset, der soll sich alsbald wieder nieder legen, und noch 3. Stunden liegen bleiben, sonst ist sein Weib die gantze Woche Meister 281

Das 32. Cap. Wenn sich ein Mann früh anziehet, soll er mit den rechten Bein erst in die Hosen steigen, des Abends aber die lincke Hose erst abziehen, das ist gut 284

Das 33. Cap. Wer an Fast-Nachts-Tage sich badet, dem thut das gantze Jahr kein Rücken weh 287

Das 34. Cap. Wer ein neu Messer kaufft, der soll den ersten Bissen, den er damit schneitet, einem Hunde geben, so verlieret er daßelbe Messer nicht 288

Das 35. Cap. Wer am Freytage seine Nagel und Haare abschneidet, der hat kein Ohren- noch Augen-Wehe zubefürchten 291

Das 36. Cap. Wer 3. Freytage des morgens den rechten Fuß erst aus dem Bette setzt, dem drücken die Schuh das gantze Jahr keine Blattern 293

Das 37. Cap. Wenn ein Todt-krancker Patiente nicht kan ersterben, so soll man den Tisch von seiner Stelle rücken, oder auch eine Schindel aufn Dach, oder Ziegel umwenden 295

Das 38. Cap. Wer sich auf eine Wasserkanne setzt, dem wird die Schwieger-Mutter gram 297

Das 39. Cap. Wer Tauben hat, der soll über der Mahlzeit nicht davon reden, sie fliegen und gewohnen sonst weg 300

Das 40. Cap. Wer verreisen will, und wird der Tisch nicht erst abgeraumet, so wird ihm der Weg sauer 302

Das 41. Cap. Wenn ein Weib sich für Gespensten fürchtet, und bindet mit ihrem Strumpffbande das Thür-Schloß zu, so kan kein Gespenst hinein kommen 304

Das 42. Cap. Wenn die Kinder beschryen sind und nicht schlaffen können, soll man Erde von der Gemeine nehmen, und über sie streuen, wenn sie schlaffen, es hilfft gewiß 306

Das 43. Cap. Wer Rind-Vieh hat, der soll Meerschweingen in der Stube halten, wenn ein Unglück unter dem Vieh entstehen soll / so kommt es über ein Meerschweingen 308

Das 44. Cap. Man soll durch keinen Topff sehen, der keinen Boden hat, sonst thut einem der Kopff weh 310

Das 45. Cap. In der Braut Kammer soll man das Inschlit-Licht fein rein ausbrennen lassen, das ist gut 312

Das 46. Cap. Die 3. H. Christ-Abende soll man die Brodt-Brösamlein sammlen und aufheben, sie sind gut, wenn man sie einem / dems geteuscht hat, eingiebt 313

Das 47. Cap. Wer ein Kleid machen läßet, der lasse es ja nicht erst iemanden anders anziehen, es steht ihm sonst nicht schön 315

Das 48. Cap. Wenn ihrer zwey auf einen Teller essen, so werden sie einander feind 317

Das 49. Cap. Wenn man einen Feuerspan an beyden Enden anzündet, und die Hexen bekommen solchen Brannt, so können sie demselben Menschen, der den Span angezündet gehabt, grossen Schaden thun 319

Das 50. Cap. Wenn in einem Hause eine Feuers- Brunst entstehet, soll man den Backtrog heraus schleiffen, wo man diesen hinschleifft, da schlägt die Feuerflamme auch hin 321

Das 51. Cap. Wenn ein Weib aus dem Kind-Bett zu Kirchen gehet, so soll sie neue Schuh anziehen, sonst muß hernach ihr Kind, wenn es lauffen lernet, gefährlich fallen 323

Das 52. Cap. Wer ein oder mehr Löffel stiehlt, der behält das Maul offen, wenn er stirbet 326

Das 53. Cap. Wer Bier holet, soll sein Wasser nicht abschlagen, sonst bekömmt man die kalte Piße 328

Das 54. Cap. Wenn man die Kinder das erste mahl in die Schule schicket, soll man ihnen Rettige auf Butter-Bemmen zu essen geben, so lernen sie leichtlich die Buchstaben des Alphabets hinter sich und vor sich aussprechen 330

Das 55. Cap. Wenn man sich ohngefehr anspeyt, so erfähret man was neues 332

Das 56. Cap. So die Kühe des Nachts unruhig seyn, und brummen, so spielet das Jüdel mit ihnen 333

Das 57. Cap. Wenn man denen Kindern Schaff- Lorbern in die Schüchlein thut, so wachsen sie trefflich darnach 335

Das 58. Cap. Wenn man des Sonntags früh nüchtern nieset, so erboßt man sich selbigen Tag 336

Das 59. Cap. Wenn schwangere Weiber auf die Bleiche gehen, so bekommen sie weisse Kinder 338

Das 60. Cap. Wenn man ein Braut-Bett zum ersten mahl macht, soll man bey Leibe nicht mit der Hand drauf schlagen 340

Das 61. Cap. Wenn ein Kind zur H. Tauffe getragen wird, soll die Wöchnerin in alle vier Winckel des Hauses gucken 342

Das 62. Cap. Wenn eine Braut getrauet wird, soll sie eine alte blaue Schürtze mit unterbinden 345

Das 63. Cap. Wenn man die Schuhe verkehrt zum Haupte des Bettes steckt, so drückt einen der Alp des Nachts nicht 347

Das 64. Cap. Wenn eine Wöchnerin Nadeln in die Vorhänge steckt, so kriegt das Kind böse Zähne 348

Das 65. Cap. Wenn eine schwangere Frau einen Strick an statt eines Gürtels um sich bindet, deren Kind wird gehenckt 350

Das 66. Cap. Eine Wöchnerin soll nicht in Teig greiffen, sonst kriegt das Kind aufgerissene Hände 353

Das 67. Cap. Wer Bier im Bottige stehen hat, der soll, ehe das Bier gefasset worden, keinen Brodt- Teig in seinem Hause einmachen, es wird sonst alles sauer 355

Das 68. Cap. Wenn auf einer Hochzeit keine Gläßer zerbrochen werden, so werden die neuen Eheleute nicht reich 358

Das 69. Cap. Wenn sich ein Hund aufn Rücken waltzet, ist eine glückliche Stunde 360

Das 70. Cap. Wenn die Kühe im Frühling zum ersten mahl ausgetrieben werden, soll man sie durch einen Krantz von Gundermann melcken 362

Das 71. Cap. Wenn man am Walburgis-Tage einen Crantz von Gundermann aufsetzt, und damit zur Kirchen gehet, kan man alle Hexen erkennen 363

Das 72. Cap. Die Kühe, die gekalbet haben, führen die Bauern in Thüringen über dreyfach Eisen 365

Das 73. Cap. Wenn ein Schwein beschryen ist, soll man die Blätter von einer alten Karten inwendig hin und her im Saustall anzwecken, so wird es mit ihr besser 367

Das 74. Cap. Wenn man Milch, Bier oder Wasser im Ofen am Feuer stehen hat, zu einer Suppe oder Brey, soll man solches ja ja nicht lassen überlauffen im sieden, es werden sonst die Kinder frat 369

Das 75. Cap. Wenn eine schwangere Frau einem armen Sünder, der abgethan werden soll, nachgehet / oder nur über den Weg, den der arme Sünder gegangen, schreitet, so muß hernach ihr Kind eben auch dieses Todes sterben 371

Das 76. Cap. Wenn man Milch aus zweyerley Ställen, oder zweyerley Herrn Vieh unter einander menget, so verseigen dem einen die Kühe 373

Das 77. Cap. Wenn eines vom andern Milch geschenckt kriegt, solls nicht davor dancken, sonst verseigt die Kuh, von der die Milch kommen ist 375

Das 78. Cap. Wenn eine Henne im Hause brütet, und es wird in solcher Zeit ein Ey in solchem Hause gebraten, so verrecken alle Küchlein in Eyern, und kommt keines aus 377

Das 79. Cap. Die hinterlassenen Kleider der verstorbenen Menschen halten nicht 379

Das 80. Cap. So offt der Hahn in der Christ-Nacht krähet, so theuer wird selbiges Jahr ein Viertel Korn 381

Das 81. Cap. Wenn viel Heidel- und Breußel-Beere werden, so wird wenig Obst 383

Das 82. Cap. Am Ascher-Mittwoche jaget der Teufel das Holtzweiblein im Walde 385

Das 83. Cap. Des Sonnabends soll man keine Leinwant bleichen, sie wird sonst grau 389

Das 84. Cap. Wer mit Eßig handelt, soll ja keinen verborgen, und solte auch der Borger nur eine Stecknadel zum Pfande geben 390

Das 85. Cap. Vor die Haupt-Kranckheit soll man den Kopff mit solchen Wasser waschen, welches von Mühl-Rädern zurückspring. 393

Das 86. Cap. Einer Aalruppe den Kopff abgebissen, gedörret und gepülvert, einem Kinde solchen vor der Tauffe eingegeben, dienet wider die Schwernoth 395

Das 87. Cap. In einer Feuersbrunst das Feuer umrennet, und die letzten Worte des andern Verses Num. 11. angeschrieben, oder auf einem Brief ins Feuer geworffen, kommts nicht weiter 397

Das 88. Cap. Wenn man lange gut Wetter haben will, kan man es durch Einmaurung eines Hahnes zu wege bringen 400

Das 89. Cap. Vor allen Schaden eines thörichten Hundes-Bisses schreibe man auf ein zartes Zettelgen, und schlucke solches in einem Ey ein, als: VRAM EVI RAM CAFRAM, CAFRATREM, CAFRATROSQUE. 402

Das 90. Cap. Wer ein Fäselein von St. Huberts Rocke in die Stirn einheilet, dem kan kein wütend Thier beissen 404

Das 91. Cap. Wenn See-Schlachten, oder auch zu Lande im Kriege gehalten werden, so werden solche in Ertzgebürge durch Sturmwinde angedeutet 407

Das 92. Cap. Wenn das Jüdel ein Kind verbrannt hat, soll man das Ofenloch mit einem Speckschwärtlein schmieren 408

Das 93. Cap. Wenn ein Kind zum ersten mahl das Freysig (epilepsia) hat, soll man ihm einen ererbten Fischtiegel über den Kopff decken, und den Mund mit einem Erb-Schlüssel aufbrechen 411

Das 94. Cap. Wem etwas ins Auge fällt, der soll 3. mahl über die rechte Hand speyen, und darzu sagen: Ich dacht, es wär ein Klümpgen Mist, so war es unser lieber HErr JEsus Christ 412

Das 95. Cap. Das Wasser leidet keinen todten Leichnam, drum kan auf Schiffen keine Leiche geführet werden 415

Das 96. Cap. Wenn man Teufelsabbiß unter einen Tisch wirfft, wo Gäste sitzen, da müssen sich die Leute zancken und schlagen 418

Das 97. Cap. Wer glücklich über Land reissen will, soll, ehe er zu Pferde sitzet, erst vors Pferd treten, und mit dem Fusse drey Creutz gegen das Pferd machen 419

Das 98. Cap. Wer mit Eckel Artzney einnimmt, und besorgt, daß er solche wieder weg brechen werde, der stürtze nur das Geschirr um, woraus er eingenommen, so bricht er sich nicht 421

Das 99. Cap. Wenn man Bier auf hat, und die Hauß- Magd kehret den Besen mit dem Stiele unten, so müssen sich die Bier-Gäste schlagen, und wenn sie auch die besten Freunde wären 423

Das 100. Cap. Wer Feld hat, und will es wohltragend machen, der muß stillschweigend einen gewissen Tag ausgehen, und von dreyerley geerbten Aeckern Erde holen / und solche unter seinen Saamen mengen, und auf sein Feld streuen 425[428]

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. Band 2, Chemnitz 1722 [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 428-429.
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