b.

[352] Friesoythe hatte bislang einen historischen Schinken und ein historisches Gewehr. Als die Mansfelder zu Weihnachten 1623 gen Friesoythe heranrückten, flohen die umliegenden Landleute in das Lütgenborger Moor. Friesoythe schlug die ersten Angriffe ab, und die Mansfelder bezogen in[352] Altenoythe ein Lager, stellten aber einen Posten auf dort, wo zwischen Altenoythe und Friesoythe der Weg nach Bösel abbiegt. Nachdem in Friesoythe eine Verstärkung eingetroffen, war die Besatzung nicht nur stark genug, die Feste dauernd zu verteidigen, sondern auch einen Ausfall zu machen. Am Weihnachtsabend schlich ein Bürger namens Pancraz aus der Stadt, machte sich an den von den Mansfeldern aufgestellten Posten, der von einem Baume aus Ausguck hielt, heran und schoß ihn mit einem wohlgezielten Schuß herunter. Kaum war der Schuß gefallen und in der Stadt gehört, als Besatzung und bewaffnete Bürger von der Stelle aus, wo jetzt die Wassermühle liegt, einen Ausfall machten, auf Altenoythe losstürmten und dort die Mansfelder, die sich auf dem Kirchhofe verschanzt hatten, angriffen. Ein furchtbares Morden begann, (ein Soldat fand in der Kirche seinen Tod), das damit endigte, daß die Mansfelder, die nicht gefallen oder gefangen genommen waren, in das Moor flüchteten. Die Böseler, welche sich an der Verteidigung der Stadt und an dem Ringen auf dem Altenoyther Kirchhof mit Flinten, Sensen, Heugabeln usw. beteiligt hatten, erhielten zum Danke für ihre tatkräftige Hilfeleistung Wiesen an der Lahe östlich der Altenoyther Chaussee nach Edewecht zu, die sie noch jetzt besitzen und bis auf den heutigen Tag »Mansfelder Wiesen« heißen. Das Gewehr, womit Pancraz den Posten erschoß, war zuletzt im Besitz des Landmanns Schüdde in Schwaneburg und ist kürzlich verkauft worden. (Nach einer anderen Lesart ist der von Pancraz erschossene Soldat der Anführer der Mansfelder gewesen, und die Mansfelder Wiesen haben das Lager der Mansfelder abgegeben.)

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 352-353.
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