XLIII.

[59] Hieher gehören auch die Straffen / welche aus Versehen als ein Unglücke über etliche Leute kommen / daß hernach andere was lustiges zu lesen haben. Wie die Bürger zu Meyland als sie Keyser Friedrichs Gemahlin[59] zum Schimpff auff einen Esel gesetzt / und also zur Stadt hinaus gewiesen / hernachmahls entweder sterben / oder etwas unflätiges aus dem Esel beissen musten. Wie die Genueser vom Carolo V. gestrafft worden / daß sie jhren Weibern allzeit die Oberstelle geben / und also die Prævogativ des Männlichen Geschlechts gleichsam verleugnen musten. Wie etliche Polnische Edelleute zu Zeiten Königs Jagellonis unter die Banck kriechen / und als Hunde hervor bellen müssen und dergleichen.

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Christian Weise: Kurtzer Bericht vom politischen Näscher, Leipzig 1680, S. 59-60.
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