13. Kapitel.

Die Nahrung der Tiere.

[294] Verschieden wie die Lebensweise der Tiere ist auch deren Nahrung. Die Sage erklärt das teils durch gewisse Vorschriften, die Gott den Tieren gegeben habe, teils durch Abmachungen, mit denen die Tiere einander verpflichteten. Daß der Wolf rauben darf und die Biene den roten Klee vermeidet, ist göttlicher Wille. Daß die Bremse das Blut des Ochsen saugt, ist ein von ihr erworbenes Recht. Eine Anzahl Sagen, in denen erzählt wird, daß ein Tier dem anderen nachstellt und so seine Nahrung findet, gehört in die weiter unten behandelte Gruppe von der Feindschaft der Tiere.

Quelle:
Dähnhardt, Oskar: Natursagen. Eine Samlung naturdeutender Sagen, Märchen, Fabeln und Legenden, 4 Bände, Leipzig/Berlin, 1907-1912, S. 294-295.
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