VIII
27. Altersversorgung.

[153] EARABSCHAH p. 141 l. 20 ff. Wird auch Rosenöl II p. 57 erzählt. Die ähnliche deutsche Anekdote, an die HAMMER p. 58 Anm. erinnert, wurde nachher von K. SIMROCK in dem Gedichte »Das Pferd als Kläger« poetisch bearbeitet vgl. auch Pantsch. I p. 186 f.


Anuscharwân der Gerechte band an das Fenster des Gemaches, in dem er schlief, eine Seidenschnur, deren anderes Ende bis zum Thürringe reichte, und hängte an dieselbe eine goldene Klingel, so dass, wenn jemand die Schnur schwang, jene klingelte. Dann rief ein Herold aus: »Wer Beschwerde führen will, der schwinge die Schnur.« So wurde die Kenntnis hiervon allgemein verbreitet.

Einmal des Nachts, als Anuscharwân sich in süssem Schlafe befand, schwang man heftig die Schnur und klingelte mit Anstrengung. Da erhob er sich schnell und liess nach dem sehen, der [die Schnur] geschwungen hatte. Da erblickten sie einen räudigen Esel, der sich rieb. Darauf liess er dessen Besitzer ausfindig machen und befahl ihm,[153] ihn wohl zu pflegen. Er erliess auch die Verordnung: Wer einen Esel oder sonst ein Tier, welcher Art es auch sein sollte, besitzt, das er, als es jung und fett war, zur Arbeit anhielt, und von dem er Nutzen hatte, der soll es, wenn es alt und schwach geworden ist, pflegen, bis es verendet.

Quelle:
Lidzbarski, Mark (Hg.): Geschichten und Lieder aus den neuaramäischen Handschriften. Weimar: Verlag von Emil Felber, 1896, S. 153-154.
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