[209] 11. Der böse Schulmeister und die wandernde Königstochter.

Vgl. Hahn Nr. 12. Hier wacht ein Mädchen bei einem todten Prinzen drei Wochen und drei Tage; die noch zur Wiedererweckung fehlenden drei Stunden aber verschläft sie, und eine Zigeunerin, die für sie wacht, wird die Gemahlin des Prinzen, jenes Mädchen aber Gänsehirtin. Als nach einiger Zeit der Prinz in den Krieg zieht, fragt er auch das Gänsemädchen, was er ihr mitbringen solle, und sie verlangt das Mordmesser, den Wetzstein der Geduld und die Kerze, die nicht schmilzt. Nach seiner Rückkunft belauscht der Prinz das Mädchen und sieht, wie sie die drei Gegenstände vor sich hat und ihre Geschichte ihnen erzählt und dabei in gewissen Pausen das Mordmesser auffordert, ihr den Hals abzuschneiden, worauf aber immer der Wetzstein das Messer, welches sich erhebt, zurückzieht. Als sie endlich am Schluß der Geschichte wieder das Mordmesser auffordert, und der Wetzstein es nicht zurückhalten kann, und die Kerze erlischt, da stürzt der Prinz herein, ergreift das Messer noch zur rechten Zeit und macht das Mädchen zu seiner Gattin, die Zigeunerin aber zur Gänsemagd.

Aus dem Pentamerone ist zunächst die Rahmenerzählung zu vergleichen, wo der todte Fürst Thaddäus von Rundfeld wieder lebendig werden soll, wenn eine[209] Frau in drei Tagen einen Krug voll weint. Die Prinzessin Zoza hat den Krug schon fast voll geweint, als sie einschläft. Eine Mohrensklavin weint ihn indeß voll, der Prinz erwacht und heiratet sie. Der weitere Verlauf aber ist anders als in dem sicilianischen und dem griechischen M.

Zu diesem weitern Verlauf des sicil. und des griech. M. ist dagegen der Schluß von Pentamerone II, 8 zu vergleichen, wo die im Hause ihres Oheims unerkannt dienende Küchenmagd diesen bittet, ihr vom Jahrmarkt eine Puppe, ein Messer und ein Stück Bimsstein mitzubringen. Sie erzählt dann der Puppe ihre Leiden und droht ihr, indem sie das Messer an dem Bimsstein schleift, sich zu erstechen, wenn sie ihr nicht antworte, worauf sie – gleich dem Geduldstein des sicil. M. anschwellend – ihr antwortet. Der Oheim belauscht sie u.s.w.

Dem Eingang des sicil. M. ist der von Hahn Nr. 66 ähnlich.

Der Schluß des sicil. M., die Verblendung der Sklavin, in der sie sich selbst ihr Urteil spricht, kehrt in Nr. 13 wieder, wo auch das Urteil selbst fast ganz dasselbe ist. Vgl. die Anm. zu Nr. 13.

Quelle:
Gonzenbach, Laura: Sicilianische Märchen. Leipzig: Engelmann 1870, S. 209-210.
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