13. Haß zwischen Sachsen und Schwaben.

[20] Glosse des Sachsenspiegels zu Buch I, 17 und Buch 2, 12. Grimm No. 415.


Dieweil Hengst ausgezogen war mit seinen Männern nach England, und ihre Weiber daheim gelassen hatten, kamen die Schwaben, bezwungen Sachsenland und nahmen der Sachsen Weiber. Da aber die Sachsen wiederkamen und die Schwaben vertrieben, so zogen einige Weiber mit den Schwaben fort. Der Weiber Kinder, die dazumal mit den Schwaben zu Land zogen, die hieß man Schwaben. Darum sind die Weiber auch erblos aus diesem Geschlecht und es heißt im Gesetz, daß »die Sachsen behielten das schwäbisch Recht durch der Weiber Haß.«

Quelle:
Wolf, Johann Wilhelm: Niederländische Sagen. Leipzig: Brockhaus, 1843, S. 20-21.
Lizenz:
Kategorien: