97. Der Sohn als Henker seines Vaters.

[147] Vaernewyck, Historie van Belgis. Gent 1574. Fol. 123.

Sanderi Flandria illustrata. I, 149.

Poëmata Ignatii de Dycker. Col. 1646. p. 143.

Chronyke van Vlaenderen (von N.D. u. F.R.). Brügge. S. XXVI.

Van Duyse, De gentsche Vaderbeul. Gent 1839.

Musée des familles. Paris 1833–1834. 4. p. 30.

Messager des sciences historiques de Belgique. 1839. p. 204.


Um das Jahr 1371 hatten zwei Edelleute in Gent, Vater und Sohn, sich gegen den Grafen Louis de Maele aufgelehnt, weßhalb sie von ihm zum Tode verurtheilt[147] wurden. Doch stellte er ihnen die Bedingung, daß demjenigen von ihnen, welcher dem andern das Haupt abschlagen wolle, Gnade und Leben geschenkt sei. Anfangs erklärten beide, es sei ihnen unmöglich, um solchen Preis ihr Leben zu erkaufen, doch beredete endlich der Vater den Sohn, in den Vorschlag einzugehen, und dieser meldete seine Einwilligung dem Grafen. Kaum aber hatte der unnatürliche Henker das Schwert erhoben, da sank es gebrochen zu seinen Füßen und er selbst stürzte von einer tödtlichen Wunde getroffen gleichfalls hin.

Zum Gedenken an diesen Vorfall errichtete man auf der Executionsbrücke ein Denkmal mit den Bildnissen der beiden Empörer. Auf der Brust des Sohnes las man die Inschrift:


Dits die Wettelichede der stede van Gendt

Die boets hem die hier is omtrent.

P. Heelant.


Diese Bildsäulen sind jedoch nicht mehr vorhanden. Dagegen hat man noch ein uraltes Gemälde, worauf die Geschichte abgebildet steht. Unter demselben finden sich folgende Verse:


Ae Gandt Le en Fandt Fraepe sae pere Se Taete Desuu

Maeis Se Heppe Rompe Si Grace De Dieu. MCCCLXXI.


(A Gand l'enfant frappe (a) son père sa tête dessus,

Mais son épée rompe etc.)

Quelle:
Wolf, Johann Wilhelm: Niederländische Sagen. Leipzig: Brockhaus, 1843, S. 147-148.
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