Ort [1]

[141] Ort (das und der), ein altgerman. Wort, das ursprünglich Spitze, scharfe Ecke, dann Anfangs- oder Endpunkt, Grenze (daher »von O. zu End«, von einem Ende zum andern, und Namen wie Brüsterort, Ruhrort etc.), auch die vorragende Spitze eines Werkzeugs (z. B. des Bergeisens, s. auch Örtchen) oder dieses selbst (s. Ahle), ferner einen im Raume markierten Punkt oder Raumteil (daher soviel wie Stelle, Platz), endlich den Wohnplatz einer bürgerlichen Gemeinschaft (soviel wie Stadt, Flecken, Dorf etc.) und (jetzt veraltet) eine größere Landesabteilung, Provinz etc. bezeichnet. Auch ein heraldischer Begriff (s. Freiviertel). Im Bergbau (das O., Mehrzahl Örter) das Ende eines Grubenbaues,[141] z. B. einer Strecke, eines noch nicht durchschlägigen Stollens etc.; dann überhaupt jeder Punkt in der Grube, wo Arbeiten auf dem Gestein oder zur Mineralgewinnung stattfinden: Ausrichtungs-, Stollen-, Strecken-, Abbau-, Pfeilerort etc.; Feldort, ein vorzugsweise zur Untersuchung vorliegender unbekannter Teile der Lagerstätte oder des Gebirges getriebenes O.; Flügelort, ein von einem Stollen oder einer Strecke aus seitwärts abgetriebenes O. Orts- und Gegenortsbetrieb, s. Bergbau (Ausschließung), S. 664.

Geschlossene Orte heißen in Österreich diejenigen Orte, in denen noch eine Linienverzehrungssteuer, d.h. eine Akzise (s. d.), von bestimmten Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen erhoben wird: Wien, Linz, Prag, Brünn, Lemberg, Krakau, Graz, Laibach und Triest. In Wien und Triest erfolgt die Einhebung durch staatliche Organe, in den übrigen Städten ist der Ertrag an die betreffenden Stadtgemeinden verpachtet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 141-142.
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