2. Händel als Instrumentalcomponist und als ausübender Künstler.

Die mittlere Periode von Händel's Leben, mit dem so eben besprochenen Werke endend, schließt auch die Herausgabe und zum größten Theile die Hervorbringung seiner Instrumentalmusik ein. Es ist unterlassen sie schon früher eingehender zu besprechen, um sie hier in einem Rückblicke zusammen fassen und alles das daran knüpfen zu können, was sich über Händel's Clavier- und Orgelspiel und über seine sonstige Thätigkeit als ausübender Künstler berichten läßt. Die Besprechung seiner Instrumentalmusik ist zugleich ein Rückblick von anderer Seite auf die ganze bisherige Laufbahn.

Und auch ohne Nöthigung der Zeit- und Sachfolge müßten wir den Bericht über seine Arbeiten auf dem Felde der Instrumentalmusik eben an die Besprechung von »Frohsinn und Schwermuth« knüpfen; denn dieses Werk leitet geradezu auf die Frage, in welchem Sinne Händel die reine Instrumentalmusik aufgefaßt und ausgeübt habe. Während uns die andern Oratorien einen geschichtlichen, oft auch noch festlichen Gegenstand vorführen, an dem sich die Bewegung des Gemüths erst erzeugt, ist im Allegro die Gemüthsstimmung und der daraus hervor gegangene Charakter selbst Gegenstand, also das, was auch der bloßen Instrumentalmusik erreichbar ist, ja zum guten Theile ihr eigentliches Gebiet ausmacht. Wenn nun Händel selbst dieses vergeistigte und erst in solcher Erhöhung durch die Kunst verklärte, was blieb ihm dann übrig für das reine Spiel der Instrumente? –

Quelle:
Chrysander, Friedrich: G.F. Händel. Band 3, Leipzig: Breitkopf & Härtel, 1867, S. 145.
Lizenz:
Kategorien: