§. 15.

[184] In diesen Abschnitt gehört auch jene Verlegung der Finger, die man dem gemeinen Weidspruche nach, die Uberlegung nennet. Man muß sich dieser Art sehr oft in Doppelgriffen, oder auch bey schnell fortlaufenden Noten bedienen: wenn nämlich zwo Noten zusammen, oder aber gleich nacheinander treffen, die zwar der Lage nach mit gleichen Fingern sollten genommen werden, durch die Erhöhungs- oder Erniedrigungs-Zeichen hingegen so einander entgegen sind; daß man iede derselben mit ihrem besondern Finger abspielen muß. In solchem Falle wird anstatt des dritten Fingers der vierte, statt des zweyten der dritte, und anstatt des ersten der zweyte Finger genommen, und dieser über ienen hingeleget. Daher kömmt denn auch das Wort Uberlegung. Man muß aber rein greifen. Hier sind Beyspiele.


15.

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Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 184-185.
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